Eine Aufnahme von Medien in die Liste jugendgefährdender Medien, eine sogenannte „Indizierung“, erfolgt auf Antrag von Jugendministern und -ämtern durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und hat zur Folge, dass ein betroffenes Trägermedium in Deutschland nicht mehr beworben, nicht öffentlich ausgelegt und nur auf Nachfrage an Erwachsene verkauft werden darf. Betroffene Telemedien dürfen nicht im Fernsehen ausgestrahlt werden und indizierte Internetseiten werden durch das BPjM-Filtermodul oberflächlich vor deutschen Internetnutzern verborgen.
Die Jungen Liberalen Bayern treten dafür ein, die Indizierung von jugendgefährdenden Medien durch die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien einzustellen und bereits vorhandene Indizierungen aufzuheben.
Gültigkeit: 10 Jahre
Antragssteller: KV Passau (verwiesen vom 90. Landeskongress in Augsburg)