Seit dem Jahr 2009 ist es durch das Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung möglich, als Suchterkrankter unter pharmazeutisch kontrollierten Bedingungen hergestelltes Heroin, beziehungsweise Diacetylmorphin/Diamorphin, verschrieben zu bekommen. Zuvor wurde eine Studie zu einem entsprechenden Modellprojekt einer diamorphingestützten Behandlung angelegt, welche die Vorteile für die Gruppe der Schwerstabhängigen gegenüber der herkömmlichen Substitutionstherapie mit Methadon oder Buprenorphin belegt hatte. Nach dieser hatte sich der Gesundheitszustand verbessert, die Kriminalitätsrate sank und der Ausstieg aus der Drogenszene gelang signifikant besser als unter der herkömmlichen Substitution.
Die Kosten, die im Rahmen einer diamorphingestützten Substitutionstherapie entstehen, werden von der gesetzlichen Krankenkasse getragen. Jedoch sind die Anforderungen für die Aufnahme eines Suchterkrankten in solche Behandlungsprogramme äußerst hoch, wahrend bundesweit nur zehn Ausgabestellen existieren, die eine solche therapeutische Modalität anbieten.
In der Substitutionsstelle in Frankfurt am Main sind zum Beispiel lediglich ca. 150 Personen registriert, wenngleich die Zahl der drogenabhängigen Menschen signifikant höher ist. Die zu restriktiven Voraussetzungen verweigern vielen schwerstabhängigen Menschen die Registrierung für eine solche Ausgabestelle.
Unter anderem ist es nicht erlaubt, weitere Drogen zu konsumieren – hierzu zählt auch der Konsum von Alkohol. Es ist jedoch fernab jeglicher Lebensrealität der Heroinsüchtigen, keine weiteren Drogen sowie insbesondere Alkohol zu konsumieren.
Vor diesem Hintergrund fordern wir Junge Liberale Bayern:
- Zunächst eine Ausweitung der infrage kommenden Zielgruppe für diamorphingestützte Substitutionsbehandlungen, indem die Voraussetzungen entsprechend angepasst und überarbeitet werden. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, die zu dem Heroinkonsum in Korrelation stehenden Lebensumstände der Suchterkrankten einzubinden, etwa der häufig stattfindende Alkoholkonsum. So positionieren wir uns für eine Teilnahme an diamorphingestützten Substitutionstherapien ab 18 Jahren. Darüber hinaus sollte der Konsum von Alkohol und anderen Drogen nicht direkt zum Ausschluss der Behandlung führen. Vielmehr sollte differenzierter entschieden werden, welche Personen infrage für die Teilnahme kommen.
- Eine bundesweite Ausweitung in der Anzahl der zur Verfügung stehenden Substitutionsambulanzen bzw. der dafür vorgesehenen Behandlungsplätze für Diamorphin-Behandlungen. In Deutschland existieren etwa 166.000 Opioid-Abhängige, worunter auch der von Sucht geprägte Konsum von Heroin gefasst wird. Im Vergleich zu anderen Ländern innerhalb der Europäischen Union ist der relative Anteil derer, die im Rahmen ihrer Heroin-Sucht an einer Substitutionstherapie teilnehmen können, gering. Da jedoch eine Opioidsubstitutionstherapie (OST) aktuell als die weltweit effektivste Behandlungsform der Opioidabhängigkeit gilt, sollte diese Möglichkeit der Therapie möglichst vielen Betroffenen ermöglicht werden.
- Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dazu auf, ein Konzept zu erstellen, welches darauf abzielt, den Beruf eines substituierenden Arztes durch diverse Maßnahmen attraktiver werden zu lassen.
Durch diese Maßnahmen würde die Beschaffungskriminalität erheblich reduziert, weshalb Drogendealer hierdurch obsolet wären. Weiterhin würde die höhere Verfügbarkeit von Substitutionsambulanzen die Heroinsüchtigen zudem vor verunreinigten Betäubungsmitteln schützen, da die Herstellung von Diamorphin unter entsprechenden Gesetzesvorschriften, die klaren pharmazeutischen Regularien folgen, unterliegt. Des Weiteren verlaufen Substitutionen mit Methadon oft Erfolg los, da der Ersatzstoff nicht genügend wirkt.
Antragsteller: Marcell Poullie, Dominic Hartlieb, Julian Dalberg, Anton Hackel, Andrej Winter
Gültigkeit: 5 Jahre