Wir Junge Liberale Bayern fordern die Abschaffung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Diese Bundesbehörde existiert seit 1954 und überprüft Medien auf ihre Eignung für die Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien. Wir betrachten diesen Prozess der Indizierung als eine Form der Zensur, da er auf subjektiven Bewertungen basiert, die den vorherrschenden gesellschaftlichen Zeitgeist widerspiegeln.
Dies führt zu einer Einschränkung der Rede- und Kunstfreiheit. Zudem sind die Entscheidungsprozesse der BzKJ oftmals intransparent und die Beweggründe für die Öffentlichkeit nicht immer nachvollziehbar. Angesichts der digitalen Möglichkeiten der heutigen Zeit, wie etwa der Nutzung von VPNs, um auf indizierte Medien zuzugreifen, verlieren solche Maßnahmen zudem an Wirksamkeit.
Darüber hinaus überschneidet sich das Tätigkeitsfeld der BzKJ mit anderen Jugendschutz-Institutionen, wie etwa der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), wodurch ihre Aufgaben zunehmend überflüssig werden. Tatsächlich beschränkt die BzKJ in vielen Fällen nur die Aufführungs- und Vertriebsmöglichkeiten bestimmter Medien, was einem wirtschaftlichen Exitus der betroffenen Werke gleichkommt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Einschränkung der Eigenverantwortung und Entscheidungsfreiheit von Eltern und Erziehungsberechtigten. Das BzKJ beschneidet Erwachsene in ihrer freien Selbstbestimmung und entmündigt sie, selbst mit medialen Inhalten umzugehen, sie zu verarbeiten oder gar zu diskutieren. Ein wirklicher Diskurs findet in der Realität nur selten statt. Dies ist auf die Rechtsunsicherheit bei der Beurteilung zurückzuführen, ob eine kritische Rezension des indizierten Mediums rechtens ist oder gegen das aus der Indizierung resultierende Werbeverbot verstößt.In Anbetracht der jährlichen Kosten in Millionenhöhe halten wir die BzKJ für ineffizient, veraltet und nicht mehr zeitgemäß. Wir plädieren daher für die Abschaffung dieser Behörde.
Antragsteller: Daniel Pestner, Linus Luef, Niklas Pfeiffer, Julian Dalberg
Gültigkeit: 5 Jahre