Afghanische Ortskräfte nicht im Stich lassen

Wer unter Gefahr für Leib und Leben bereit war für die Bundeswehr und damit für die Bundesrepublik Deutschland zu arbeiten und deren Sicherheit zu schützen, der hat
damit ein Recht auf proaktiven Schutz vor Folter und Mord durch Aufnahme in der
Bundesrepublik Deutschland erwirkt. Durch die Machtübernahme der Taliban droht
afghanischen Ortskräften immer noch unmittelbare Gefahr für Leib und Leben.
Wir rufen die Bundesregierung deshalb dazu auf, sich umgehend und mit Nachdruck für
die Evakuierung noch verbliebener Ortskräfte und ihrer Familien aus Afghanistan
einzusetzen. Insbesondere fordern wir:

  • Mehr als 15.000 Ortskräften und deren Familienangehörigen wurden durch das AA,
    das BMI und das BMZ bereits vor Monaten eine Aufnahme zugesichert. Diese Zusagen
    der Bundesrepublik Deutschland nach § 22 AufenhG müssen gewahrt bleiben.

    • Dieser Kreis soll zudem erweitert werden um
      Ortskräfte, die über Drittunternehmen Dienstleistungen für die deutschen
      Sicherheitskräfte in Afghanistan erbracht haben, sowie
    • akut gefährdete, schutzbedürftige Personen aus den Bereichen Journalismus,
      Menschenrechtsschutz und Politik, mit einem besonderen Augenmerk auf
      Frauen, und deren Angehörige.
  • Bürokratische Hürden für die Aufnahme der betroffenen Personen müssen abgebaut
    werden. Hierzu kann ein Sondervisaprogramm oder in Ausnahmefällen das “visa-on-
    arrival” Konzept dienen. Jedoch dürfen dabei in keinem Fall die entsprechenden
    Sicherheitsüberprüfungen entfallen.
  • Insbesondere Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan können als Transitländer
    für den genannten Kreis an Ortskräften fungieren. Hier muss die Bundesregierung
    umgehend diplomatische Lösungen für ein unbürokratisches Vorgehen finden.
  • Nicht nur Ortskräfte, sondern hunderttausende weitere Afghaninnen und Afghanen
    sind vor der erneuten Schreckensherrschaft der Taliban in angrenzende
    Nachbarländer geflohen. Insbesondere Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan
    muss Unterstützung zur Unterbringung und Versorgung sonstiger afghanischer Flüchtlinge gewährt werden.
  • Soweit möglich soll das Vorgehen deutscher Behörden abgestimmt mit unseren
    europäischen und transatlantischen Partnern erfolgen.

Antragsteller: Roland Reif, JuLis München, Kerry Aileen Hoppe, Niklas Pfeiffer, LAK I: Außen
und Sicherheit


Gültigkeit: 5 Jahre

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