Die Landwirtschaft in der EU und besonders in Deutschland leistet einen enormen Beitrag zum Umweltschutz und zur Versorgungssicherheit. Trotzdem leiden Landwirte zunehmend an überbordenden und immer schneller verschärften Regularien, welche Investitionen einem unvorhersehbaren Risiko aussetzen, dass neue Auflagen in wenigen Jahren neue Umbauten erfordern. Dazu bekommen sie ihren Dienst an der Umwelt noch nicht einmal vergütet. Im Gegenteil leiden sie sogar an ungerechten Wettbewerbsnachteilen auf dem internationalen Markt, wo laxere Gesetzeslagen billige und schädlicher produzierte Ware aus dem Ausland begünstigen.
Daher fordern wir Jungen Liberalen:
- Wir wollen Rechts- und Planungssicherheit für Investitionen gewährleisten. Neubauten und Investitionen müssen in Zukunft über die ersten Jahre nur die geltende Rechtslage zum Zeitpunkt der Genehmigung erfüllen.
- Wir wollen keine Umbruchverbote von über 25 Jahren mehr, da diese ökologisch wertvollen Flächen für Landwirte zu einer bürokratischen Falle machen – dies gilt für vom Landwirt selbst, zufällig oder bewusst, geschaffene Kleinsthabitate wie
Steinhalden, welche derzeit nicht entfernt werden dürfen, wenn sie ökologisch wertvoll sind. Zudem wollen wir die kleinteiligen Förderungen von Kleinstmaßnahmen für den Artenschutz beenden und durch ein gestaffeltes Pauschalen-System ersetzen, in welchem weitgefasste und leicht zu überprüfende Anforderungen die Einordnung in eine Förderungsklasse vorgeben. Die Kategorien sollen von Experten erarbeitet werden, könnten aber zum Beispiel qualitative Aspekte
wie Sortenvielfalt, landschaftliche Diversität und Bewirtschaftungsform beinhalten. - Zur Datenerhebung sollen Behörden hier primär auf interne bestehende Daten zugreifen, und erst bei mangelnder Datenlage Nachweise vom Landwirt verlangen. Damit wollen wir verhindern, dass die Betriebe Daten mehrfach an dieselbe Behörde
übermitteln müssen, wie es derzeit oft der Fall ist. Im Einklang mit unserer Digitalisierungsstrategie soll hier der Austausch von Hofdaten zwischen verschiedenen Behörden ähnlich einer Digitalen Patientenakte durch die Hofleitung
genehmigt werden können.
Antragssteller: JuLis Schwaben
Gültigkeit: 5 Jahre