05.10.2024

Bitte ein Bit(coin) – Den Weg frei machen für dezentrales und digitales Geld.

Inzwischen ist es zu einer gängigen Weisheit geworden, dass die USA Innovationen schafft, China diese kopiert und Europa sie reguliert. Dies könnte sich bei Bitcoin und Blockchain wiederholen. Aus diesem Grund positionieren wir uns als Junge Liberale Bayern für einen offeneren politischen Umgang mit Kryptowährungen und stellen fünf Forderungen auf, die zu diesem Ziel beitragen sollen.

1. Kein Werbeverbot für Bitcoin und Finanzdienstleistungen

Wie aus dem Nachbericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zu einem informellen Treffen des Ministerrats (Verbraucherschutz) vom 19. April 2024 hervorgeht, planen einige Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in der nächsten Legislaturperiode, die Regeln für „Influencer Marketing“ innerhalb der EU zu harmonisieren und die Werbung für Bitcoin sowie Finanzdienstleistungen in diesem Rahmen auf den Sozialen Medien EU-weit zu verbieten.

Wir JuLis Bayern halten sowohl Werbung für Finanzdienstleistungen als auch für Bitcoin für einen legitimen Teil eines funktionierenden Finanzmarktes und lehnen Werbeverbote sowohl für Bitcoin und andere dezentrale Kryptowährungen als auch für Finanzdienstleistungen vollständig ab. Letztendlich beschneidet ein Werbeverbot immer auch eine faire und freie Wettbewerbsausgestaltung, die wir nicht stören möchten. Für einen solchen Einschnitt in das Handeln vereinzelter Akteure benötigt es unserer Ansicht eine hinreichende Begründung, welche nicht vorhanden ist – schließlich obliegt es der Verantwortung eines jeden Einzelnen, abzuwägen, ob und inwiefern man welche Investitionen tätigen möchte.

2. „Know Your Customer“ – Verfahren vereinfachen

Leider gibt es hier nicht nur geplante Regulierungen, deren Sinnhaftigkeit zweifelhaft ist, sondern auch bereits existierende Vorgaben. 

So muss aktuell jeder Bürger, der Bitcoins oder andere Kryptowährungen bei einer Exchange kaufen möchte, ein „Know Your Custumer“ – Verfahren („KYC“ – Verfahren) durchlaufen. Dabei ist es erforderlich, sensible personenbezogene Daten, wie ein Bild des Personalausweises, hochzuladen. Das schreckt viele neue Interessenten davon ab, in Kryptowährungen zu investieren.

Wir wollen den Einstieg hier niedrigschwelliger gestalten. Dazu wollen wir in Zukunft eine Bagatellgrenze für Käufe von Kryptowährungen von unter 500,00€ einführen. Bei solchen Käufen soll das KYC-Verfahren entfallen, solange die Zahlung nicht über eine anonyme Zahlungsmethode wie Bargeld, sondern über eine Kreditkartentransaktion, Banküberweisung oder über andere Zahlungsmethoden, zu deren Verwendung bereits eine Identifikation des Kunden beim Zahlungsdienstleister/der Bank notwendig ist, abgewickelt wird und die Summe der Transaktionen monatlich nicht 1.500,00€ überschreitet. Für Barzahlungen an Bitcoin ATMs sollte ein Bagatellgrenze von 250,00€ gelten. Für größere Bitcoin-Käufe sollte es ermöglicht werden, sich bei den Bitcoinbörsen mit der Online-Funktion des Personalausweises zu authentifizieren.

3. Mehr Möglichkeiten für die Steuerzahler

Im Gegensatz zur Europäischen Union gibt es in Teilen der Schweiz eine optimistischere Positionierung zum Thema Bitcoin. So können beispielsweise im Kanton ‚Zug‘ seit dem Jahr 2021 alle Steuern und Abgaben mit Bitcoin sowie dem Stablecoin ‚Tether‘ bezahlt werden. Zuvor hatte bereits das Einwohneramt dieses Kantons die beiden Kryptowährungen als Zahlungsmittel akzeptiert. In beiden Fällen entsteht für die öffentliche Hand kein Wechselkursrisiko, da die Coins direkt nach der Überweisung in Schweizer Franken umgewechselt werden. Auch die Abgaben- bzw. Steuerlast wird in Schweizer Franken angegeben, sodass die jeweilige Kryptowährung nur als Zahlungsmethode fungiert. Dies halten wir für gutes Vorbild für Deutschland. Wir erachten es als sinnvoll, den Bürgern mittelfristig auf allen Ebenen freizustellen, ihre Abgaben, Steuern und Gebühren in Bitcoin zu entrichten.

4. Smart Contracts smart nutzen

Smart Contracts sind eine der spannendsten Anwendungen für die Blockchain-Technologie. Sie erlauben es, Verträge in Computercode zu gießen und diese fälschungssicher auf der Blockchain abzulegen und automatisch ausführen zu lassen. 

Um Unternehmen die Nutzung dieser neuen Technologie zu ermöglichen, sehen wir gesetzgeberischen Handlungsbedarf. So muss verhindert werden, dass die durch den Smart Contract transferierten Coins beim Empfänger steuerpflichtig werden, da die Spekulationsfrist von einem Jahr unterschritten wurde. Wir halten es für richtig, den Verkauf der erhaltenen Coins nicht als Realisierung von Spekulationsgewinnen zu betrachten, solange diese kurz nach dem Eingang dieser abgestoßen werden. Vielmehr sind diese hier als eine Art Zahlungsmethode zu betrachten und daher von der Spekulationsfrist zu befreien.

Ein weiteres Problem entsteht aus der Unveränderbarkeit der Blockchain. Dies führt zu datenschutzrechtlichen Bedenken, da es sich bei Blockchain-Adressen um Daten handelt, welche Personen zugeordnet werden können. Dies wäre zumindest der Fall, wenn Privatpersonen einen Smart Contract abschließen. Hier halten wir die Pseudonymisierung der Blockchain für einen ausreichenden Schutz der Privatsphäre. Insgesamt wünschen wir uns einen offenen, zeitgemäßen und chancenorientierten Rechtsrahmen für Smart Contracts und Blockchains. Eine der durch Smart Contracts entstehenden Chancen ist der friktionslose Abschluss dieser über Ländergrenzen hinweg. Dieser sollte durch rechtliche Hürden so wenig wie möglich geschmälert werden. Eine internationale Absprache halten wir für sinnvoll.

5. Zudem fordern wir die FDP auf, sich auf europäischer sowie nationaler Ebene für eine technologieoffene Haltung mit Kryptowährungen aktiv einzusetzen.

Antragsteller: JuLis Unterfranken

Gültigkeit: 5 Jahre

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