- Insassen in Justizvollzugsanstalten, sowohl Strafgefangene als auch insbesondere
Personen in Sicherungsverwahrung, sollen zu Weiterbildungs- und
Resozialisierungszwecken Zugang zum Internet erhalten. - Der Staat soll für den Aufbau entsprechender Infrastruktur verantwortlich sein,
- die Kosten für die tatsächliche Nutzung sollen von den Häftlingen selbst
getragen werden. - Die Internetnutzung kann über eine Whitelist und/oder den Insassen zugeordneten
Rechtegruppen kontrolliert und begrenzt werden. Über diese können den Insassen
gesicherte Internetseiten zu verschiedenen Themen zugänglich gemacht werden.
Dabei soll ein Grundangebot aus verschiedenen Seiten unterschiedlicher Art
bestehen. Neben staatlichen Plattformen (Agentur für Arbeit, Bundestag, etc.)
sollen Bildungsangebote, ausgewählte Musik- und Videoplattformen sowie Zugang
zum digitalen Angebot des ÖRR als auch von lokalen Zeitungen sowie e-Mail-Angebote in diesem Grundangebot enthalten sein. E-Mails sollen dabei
vergleichbar mit Briefen behandelt werden. Das Angebot ist in Absprache zwischen
Insassen und JVA zu erweitern, wobei eine Ablehnung sachlich begründet werden
muss. Bei der Erweiterung des Angebots und individuellen Einteilung der Insassen
in Rechtegruppe ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. In Fällen,
in denen ein sachlicher Grund für eine Ablehnung vorliegt, eine generelle
Ablehnung jedoch unverhältnismäßig wäre, ist ein Zugriff auf die Seite in
Begleitung eines Beamten zuzulassen. Das Grundangebot wird dabei von den Ländern
verwaltet, wohingegen (temporäre) Erweiterungen des Angebots in Absprache mit
der jeweiligen JVA vorzunehmen sind. - Der Fokus soll dabei auf Aus- und Weiterbildungsprogrammen liegen. Den
Inhaftierten soll die Chance gegeben werden, nach ihrer Freilassung mit dem
erworbenen Wissen ein neues Leben zu beginnen. Um den Resozialisierungsaspekt
angemessen erfüllen zu können, ist es erforderlich, dass auch Bildungsangebote
in der digitalen Welt wahrgenommen werden können. Beispielhaft zu nennen sind
dabei nicht nur Lernvideos. Vor allem Programmiererinnen und Programmierer sowie
andere IT-bezogene Berufsfelder sind bei ihrer Arbeit und Ausbildung auf einen
vergleichsweise umfassenden Internetzugang angewiesen, um auf dem aktuellen
Stand der Technik zu bleiben. - Neben dem Bildungsaspekt ist jedoch auch der soziale Aspekt bei der
Resozialisierung von großer Bedeutung. Vor allem nach langen
Gefängnisaufenthalten sehen sich Inhaftierte mangels Kontakten nach außen
isoliert, was ein erneutes Abrutschen in die Kriminalität fördern könnte. Es ist
auch erforderlich, dass während der Zeit in der JVA ausreichend nach außen
kommuniziert werden kann. Dabei sind von E-Mails, die analog zu Briefen
behandelt werden können, bis hin zu Videotelefonaten unter Aufsicht
verschiedenste Formen denkbar. - Von der Internetnutzung generell ausgeschlossen werden können sollen nur
diejenigen Häftlinge, bei denen der Verdacht besteht, dass durch ihre
Internetnutzung weitere Straftaten verübt, Opfer belästigt oder die Aufklärung
vergangener Straftaten sabotiert werden könnte.
Antragssteller: JuLis Schwaben, Kai Fackler, Patrick Arleth
Gültigkeit: 5 Jahre