Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in Artikel 20a des Grundgesetzes dafür ausgesprochen, konsequenten Tierschutz zu gewährleisten. Trotz dieser Staatszielbestimmung werden immer wieder Fälle bekannt, bei denen Tiere auf das Schlimmste missbraucht wurden und Behörden untätig oder unwissend waren. Diese erheblichen Vollzugsmängel führen nicht nur zu viel Tierleid, sondern auch dazu, dass viele Landwirtinnen und Landwirte sich unter Generalverdacht gestellt
fühlen. Tierschutzrecht soll nicht nur in schönen Formulierungen viel versprechen, sondern ein effizientes Mittel darstellen, um die Zielsetzungen des Artikel 20a GG zu erfüllen. Dabei muss es sich stets an der gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Realität orientieren. Um ein zeitgemäßes und allen Seiten gerecht werdendes Tierschutzrecht zu schaffen, fordern wir im Einzelnen:
1. Der Strafrahmen des Grundtatbestandes der Tierquälerei soll bestehen
bleiben, die rechtlichen Möglichkeiten der Behandlung von Tierquälerei
allerdings durch kodifizierte Qualifikationen erweitert werden. Die
Qualifikationen sollen folgende Sachverhalte und Pönalisierungen
umfassen:
- 1.1 Wer den Grundtatbestand der Tierquälerei als zuständiger
Tierhalter oder Tierbetreuer begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
vier Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die
Tat im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit begeht. - 1.2 Wer die Qualifikation des Punktes 1.1 als Mitglied einer Bande, die
sich zur fortgesetzten Begehung von Tierquälerei oder ebendieser
Qualifikation verbunden hat, unter Mitwirkung eines weiteren
Bandenmitglieds begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten
bis zu zehn Jahren bestraft.
2. Für eine artgerechte Haltung braucht es transparente, einheitliche und vor
allem regelmäßige Kontrollverfahren. Dies bedeutet im konkreten:
- 1. verbindliche Kontrollintervalle für Nutztierhaltungsbetriebe. Der
Rahmen dieser soll in § 16 Absatz 1 Satz 2 TierSchG festgelegt werden. - 2. Streichung bilaterale übernommen Verwaltungsvereinbarungen
unter den Ländern zur Art und zum Umfang der Kontrollen nach
einheitlichen Standards. - 3. eine Entbürokratisierung und Digitalisierung der Verwaltung und
Erfassung der durch das Veterinäramt ausgeführten Kontrollen, um
den Aufwand für Betriebe und Veterinäre zu minimieren. - 4. die finanzielle als auch personelle Unterstützung durch den Bund.
- 3. Nach Vorbild der bereits in Nordrhein-Westfalen etablierten Methode soll
auch auch in Bayern eine Tiergesundheitsdatenbank aufgebaut werden. Hier
sollen Daten von Tierärzten und Lebensmittelämtern an einer zentralen
Stelle gesammelt und den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt
werden. Die Daten sollen zusätzlich für die Tierhalter selbst abrufbar sein,
um ihnen die Möglichkeit zu geben, Missständen in ihren Betrieben
frühzeitig entgegenzuwirken oder Fehlinformationen richtigstellen zu
können. Unterhalten werden soll diese Sammelstelle vom Bayerischen
Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. - 4. Wenn auch nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Tierquälerei
weiterhin eine realistische Gefahr besteht, dass entsprechende Straftaten
auch in Zukunft begangen werden, soll häufiger zu Tierumgangsverboten
gegriffen werden. § 20 TierSchG ist demensprechend von einer kann- in
eine soll-Vorschrift umzuwandeln. Ein Umgangsverbot soll allerdings
insbesondere dann nicht ausgesprochen werden, wenn die dadurch
entstehenden sozialen Härten unverhältnismäßig sind. Auf die Verhängung
eines vorläufigen Tierhaltungsverbotes durch das Gericht nach § 20a
TierSchG wird hingewiesen. - 5. Arbeitsschritte an Schlachthöfen, bei denen ein erhöhtes Risiko für
Tierwohlverletzungen besteht, sollen videoüberwacht werden. Dazu
gehören unter anderem die Entladung bei der Ankunft auf dem Schlachthof
sowie die Betäubung der Tiere. Ein Zugriff auf die Aufnahmen soll allein im
Rahmen eines Strafprozesses zur Beweiserleichterung bei Verdacht auf
Tierwohlverletzungen möglich sein. Eine maximale Speicherdauer von fünf
Jahren darf dabei nicht überschritten werden.
Gültigkeit: 5 Jahre
Antragssteller: JuLis Schwaben