Eigentum ist basale Grundlage für die Selbstverwirklichung des Einzelnen. Das eigene
Haus stellt den privaten Rückzugsort schlechthin dar, welcher grundsätzlich
unabhängig von Dritten und auch im Alter besteht. Nun wird diese
Freiheitsverwirklichung durch Bürokratie und Kostentreiber „Staat“ massiv behindert.
Lange Verfahrensdauern und unzählige einzuhaltende Bauvorschriften stellen eine
zeitliche und finanzielle Belastung für den Einzelnen dar. Insbesondere Familien
können sich den Traum vom Eigenheim oftmals nicht erfüllen. Ziel muss es sein den
Bauherrn in eine stärkere, dem Eigentumsrecht angemessenere, Position zu versetzen.
Dies ermöglicht dem Einzelnen die Schaffung einer sicheren Lebensgrundlage für das
Alter. Gleichzeitig muss es Familien möglich sein, sich ein freies, selbstbestimmtes
Wohnen, in welcher Kinder frei von Kündigungen und anderen Unannehmlichkeiten
aufwachsen können, finanzieren zu können.
Deshalb fordern die Jungen Liberalen Bayern, dass der „Bundesbauminister“und die
jeweiligen Landesminister ernsthaft prüfen lassen, ob und welche Vorschriften massiv
Kosten für Bauvorhaben produzieren und inwiefern man diese Vorschriften abschwächen
oder streichen kann und dies dann gegebenenfalls umsetzen. Dabei ist insbesondere
ein Augenmerk auf Vorschriften zu legen, welche einen hohen, zeitlichen Prüfaufwand
hervorrufen.
Weiter fordern die Jungen Liberalen Bayern eine Änderung von Art. 68 Abs. 2
BayBO. Die Genehmigungsfiktion soll auf alle Verfahren im sogenannten „vereinfachten
Baugenehmigungsverfahren“ nach Art. 59 BayBO Anwendung finden.
Zusätzlich soll im Falle einer ungerechtfertigten Fristverlängerung dem Bauherrn ein
Anspruch auf billige Entschädigung in Geld zur Seite gestellt werden. Dieser könnte
wie § 198 Abs. 2 GVG (Entschädigung für unangemessen lange Gerichtsverfahren)
ausgestaltet werden.
Antragssteller: JuLis Unterfranken, Yannik Mohren
Gültigkeit: 5 Jahre