Die Julis Bayern fordern den Freistaat, die Bezirke, die kommunalen und sonstigen staatlichen Bauherren und Eigentümer im Freistaat Bayern dazu auf, bei der Neugestaltung ihrer öffentlichen Grünflächen, Ausgleichsflächen und Beeten aller Art bei der Auswahl von Gewächsen, Pfanzen, Stauden, etc. auf die besondere Insektenfreundlichkeit dieser zu achten.
Gültigkeit: 5 Jahre
Antragssteller: LHG Bayern