05.10.2024

Eine geordnete und rechtsstaatliche Migrationspolitik für Bayern und Europa

Die jüngsten Messerattacken und islamistischen Anschläge verdeutlichen auf eindringliche Weise die wachsende Bedrohung durch gewaltbereiten Islamismus in unserem Land. Die Aufarbeitung dieser schrecklichen Taten hat deutlich gemacht, dass diese Gefahr auch das Ergebnis gravierender Versäumnisse und Fehler in der Migrationspolitik ist. Unter den hunderttausenden Schutzsuchenden, die in den vergangenen Jahren nach Deutschland und Europa gekommen sind, konnten sich aufgrund mangelnder Ordnung und Kontrolle auch Kriminelle und Islamisten einschleusen, die Europa als Schauplatz ihres Terrors nutzen und unsere freiheitliche Lebensweise zerstören wollen.

Für uns Junge Liberale ist jedoch klar: Wir dürfen den Islamisten nicht den Gefallen tun, die öffentliche Debatte und die gesellschaftliche Stimmung zu bestimmen. Es wäre zudem falsch, die Straftaten Einzelner auf ganze Bevölkerungsgruppen zu projizieren. Stattdessen müssen wir entschieden und mit kühlem Kopf die strukturellen Fehler in der Migrationspolitik analysieren und beheben. Diese Probleme sind nicht neu – über Jahre hinweg wurden klare, rechtsstaatliche Strukturen in ganz Europa vernachlässigt, die sowohl den berechtigten Anliegen Schutzsuchender gerecht werden als auch unsere Sicherheit und die gesellschaftliche Ordnung aufrechterhalten.

Deutschland ist ein wirtschaftlich starkes Land, aber unsere Kapazitäten zur Aufnahme und Integration sind nicht unbegrenzt. Daher braucht es eine Migrationspolitik, die unsere humanitäre Verantwortung mit den praktischen Möglichkeiten zur Integration in Einklang bringt. Tatsächlich schutzbedürftigen Menschen muss geholfen werden. Ein geordneter und gerechter Migrationsprozess bedeutet aber auch, dass diejenigen, die ausreisepflichtig sind oder keine Bleibeperspektive haben, schnellstmöglich in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden, oder – noch besser – gar nicht erst in die EU einreisen.

Eine Migrationspolitik, die das Vertrauen der Bevölkerung zurückgewinnen will, muss auf klaren Regeln beruhen und konsequent angewendet werden. Sie muss dabei aber stets im Einklang mit den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenwürde sein.

Wichtig ist uns insbesondere an dieser Stelle, dass der öffentliche Diskurs in der Asylpolitik nicht entgleitet. Wer vor Krieg, politischer Verfolgung oder Verfolgung aufgrund persönlicher Merkmale zu uns flieht, dem gegenüber haben wir nach der Genfer Konvention eine Verpflichtung zum Beistand. Basierend auf diesem humanitären Grundsatz richten wir unsere neue Realpolitik in der Migrations- und Asylpolitik aus.

Als Junge Liberale Bayern fordern wir deshalb:

1. Europa der offenen Grenzen retten – Kontrolle und Ordnung an Europas Toren

Der Schutz der EU-Außengrenzen ist die Grundvoraussetzung für offene Binnengrenzen und das Vertrauen in ein sicheres Europa. Nur durch eine effektive Kontrolle kann sichergestellt werden, dass wir wissen, wer in die Europäische Union einreist, sodass Menschen ohne Bleiberecht abgewiesen werden können.

  • Konsequenter Schutz der EU-Außengrenzen: Frontex muss zu einer vollständig operativen EU-Grenzschutzpolizei mit Exekutivbefugnissen ausgebaut werden, um die Außengrenzen der EU lückenlos zu sichern. Effektive Kontrollmechanismen zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere durch das EU-Parlament, erachten wir dabei als Voraussetzung. Um durchgehende Kontrolle zu gewährleisten und illegale Einreisen zu verhindern, befürworten wir, wo es sinnvoll ist, befestigte Grenzanlagen wie Zäune an den EU-Außengrenzen zu errichten.
  • Zentrales EU-Registrierungssystem (Entry/Exit System): Alle Einreisenden in die EU – mit Ausnahme von Unionsbürger und Menschen mit EU-Visum bzw. Schengen-Visum – müssen an den Außengrenzen erkennungsdienstlich behandelt und ihre Daten in einem zentralen EU-System gespeichert werden, um das Auftauchen mit doppelten Identitäten zu unterbinden. Wer sich dieser Erfassung entzieht, begeht eine strafbare Handlung der illegalen Einreise. Wir begrüßen dazu die geplante Einführung des Entry/Exit System (EES) der EU im Schengen-Raum.
  • Binnengrenzkontrollen als Ultima Ratio: Offene Binnengrenzen sind ein Garant für persönliche und wirtschaftliche Freiheit und eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union. Diese aufrecht zu erhalten, hat für uns höchste Priorität. Bis der Schutz der Außengrenzen jedoch gewährleistet ist, sehen wir bei der vermehrten Feststellung von unerlaubten Einreisen gem. § 95 AufenthG eine kurzfristige Einführung von zeitlich befristeten und örtlich begrenzten Grenzkontrollen an den Binnengrenzen als notwendige Maßnahme an, insbesondere um wiederholte illegale Einreiseversuche zu unterbinden. Pauschale, dauerhafte Kontrollen lehnen wir entschieden ab. Deutschland führt aktuell an Grenzen zu all seinen Nachbarländern stationäre Kontrollen durch. Wir pochen insbesondere auf eine genaue statistische Auswertung und Aufbereitung, wie viele illegale Grenzübertritte an welchen Ländergrenzen aufgedeckt werden können. Sollte die gesammelte Datengrundlage eine Ineffektivität der aktuell durchgeführten Grenzkontrollen – auch differenziert nach Nachbarland – belegen, sind diese einzustellen.
  • Rechtssichere Zurückweisungen: Asylbewerber, welche aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des nationalen bzw. europäischen Rechts unerlaubt einreisen wollen, sollen im Zuge effektiver Grenzkontrollen und im Sinne des Artikel 16a Abs. 2 GG sowie insbesondere unter Anwendung § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG an der deutschen Grenze konsequent in den sicheren Drittstaat, aus dem sie einreisen – oder bereits eingereist sind – zurückgewiesen werden. Die Rechtmäßigkeit der Zurückweisungen findet unter anderem durch Hans-Jürgen Papier, dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), unter Berufung auf Art. 72 AEUV ihre Bestätigung.

2. Ein Europa, ein Asylsystem – gleiche Chancen, gleiche Pflichten

Europa braucht ein einheitliches Asylsystem, das gleiche Standards und faire Verfahren für alle Schutzsuchenden garantiert. Die bestehenden Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten schaffen Fehlanreize und überlasten insbesondere Deutschland und andere stark aufnehmende Länder. Ein gemeinsames europäisches Asylsystem muss schnellere Verfahren und gerechte Verteilung ermöglichen, um die Lasten fairer zu verteilen.

  • Europäische Asylbehörde einrichten: Mittelfristig fordern wir eine zentrale europäische Asylbehörde, die zentral für alle Asylverfahren zuständig ist und gleiche Standards in der gesamten EU garantiert.
  • Asylverfahren in Drittstaaten und an der Außengrenze: Wir unterstützen die humanitären Aufnahmeverfahren und Pilotprojekte zur Abwicklung von Asylverfahren in sicheren Drittstaaten und in Asylzentren an der EU-Außengrenze, um den Druck innerhalb der EU zu reduzieren. In den Asylzentren sollen die Betroffenen den Status der „fiktiven Nichteinreise“ erhalten. Diese Regelung, vergleichbar mit den Bestimmungen an Flughäfen, erleichtert den rechtlichen Umgang mit möglichen Rückführungen und schafft klare Verhältnisse. Mittelfristig sollen Asylanträge im Regelfall in Auslandsvertretungen von EU-Ländern gestellt werden. Auch das Stellen von Asylanträgen über ein Online-Portal soll ermöglicht werden. 
  • Europäische Regeln einhalten, solange sie offiziell gültig sind: Bei Personen, die sich während des Stellens eines Asylbegehrens im Inland darauf berufen, nicht aus einem sicheren Drittstaat eingereist zu sein, sollten die Antragsteller hierfür in der Beweispflicht stehen. Dies soll sowohl für Asylbewerber gelten, die im Sinne der Dublin-III-Verordnung sowie nach erfolgreicher Überprüfung im EURODAC-System in das jeweilige europäische Land überstellt werden müssen, welches für deren Asylverfahren verantwortlich ist, als auch für diejenigen Asylbewerber, die nachweislich aus einem sicheren Drittstaat innerhalb des deutschen Staates einen Asylantrag stellen möchten und nicht als „Dublin-Überstellung“ gelten.
  • Dublin-Abkommen ersetzen: Durch die faktische Nichtanwendung des Dublin-Systems ist dieses de facto außer Kraft gesetzt und gescheitert. Die Länder an den EU-Außengrenzen haben nach Dublin die Last fast aller Asylanträge zu tragen und in der Praxis deshalb viele Asylbewerber einfach „durchgewunken“. Dies führt zu einem erheblichen Kontrollverlust innerhalb Europas. Daher muss das Dublin-Abkommen durch ein funktionierendes, gesamtheitliches europäisches Asyl- und Verteilungssystem ersetzt werden, das eine gerechte Lasten- und Aufgabenverteilung sicherstellt.
  • Keine irreguläre Migration durch Transitstaaten: Bis das Dublin-Abkommen durch ein neues System abgelöst wird, ist das unkontrollierte Durchwinken von Migranten durch Nachbarstaaten konsequent zu unterbinden. Wir fordern klare Regeln und Sanktionen für Mitgliedstaaten, die ihre Verpflichtungen ignorieren.
  • Sanktionen gegen kooperationsunwillige Staaten: Schutzsuchende müssen fair auf alle EU-Länder verteilt werden. Mitgliedstaaten, die sich dieser Verteilung entziehen, müssen mit deutlichen finanziellen Sanktionen belegt werden. Ein einfaches „Freikaufen“ von der Verantwortung, wie es im Rahmen von GEAS vorgesehen ist, lehnen wir entschieden ab.
  • Beschleunigte Verfahren innerhalb von drei Monaten: Asylanträge müssen innerhalb von maximal drei Monaten bearbeitet werden, um Klarheit für die Betroffenen zu schaffen. Menschen mit anerkanntem Schutzstatus können dann besser integriert werden – diejenigen ohne Schutzstatus unmittelbar ausreisen. Zur beschleunigten Bearbeitung sind Beamte und Beschäftigte aus anderen Behörden vorübergehend an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abzuordnen.
  • Gerichtsverfahren beschleunigen: Migrations- und Asylverfahren müssen weiter beschleunigt werden, um zügige Entscheidungen zu gewährleisten. Dazu sollen Verfahren, wo möglich, auf Einzelrichter übertragen werden, um Gerichte ressourcenschonend und effizienter zu entlasten. Bundesländer mit langen Verfahrensdauern sollen sich an den spezialisierten Asylkammern und digitalisierten Verfahren in Rheinland-Pfalz orientieren.
  • Reform der Familienzusammenführung: Der Familiennachzug soll reformiert werden. Es soll maximal erlaubt sein, die Ehefrau oder den Ehemann sowie die minderjährigen Kinder nachzuholen.
  • Klare Rückführungsstrategie: Für abgelehnte Asylbewerber muss eine gemeinsame Rückführungsstrategie entwickelt werden, die von allen Mitgliedstaaten getragen wird. 

3. Systemwandel: Arbeitsgebot und Integration

Arbeit ist der Schlüssel zur erfolgreichen Integration und ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe. Wer in Deutschland lebt, soll schnellstmöglich in den Arbeitsmarkt integriert werden, um eigenständig für sich sorgen zu können. Sozialleistungen dürfen nicht als dauerhafte Lösung verstanden werden.

  • Arbeitsgebot statt Arbeitsverbot: Wer arbeiten kann, soll arbeiten. Wir wollen deshalb ein Arbeitsgebot einführen: Asylbewerber erhalten mit Beginn des Asylverfahrens durch Antragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Arbeitserlaubnis. Asylbewerber ohne Jobangebot können für gemeinnützige Arbeit von den Kommunen herangezogen werden. Auch der derzeitige Leistungsumfang im AsylbLG soll einer kritischen Prüfung unterzogen werden, um Fehlanreize für Nicht-Arbeit zu eliminieren.
  • Abschaffung unnötiger Hürden: Gesetzliche Hürden, die den Zugang von Asylbewerbern und Geflüchteten zum Arbeitsmarkt blockieren, müssen konsequent abgebaut werden.
  • Einführung der Bezahlkarte: Um Fehlanreize und Missbrauch staatlicher Leistungen zu verhindern, fordern wir die flächendeckende Einführung einer elektronischen Bezahlkarte für Asylbewerber. Diese Karte ermöglicht eine transparente Nutzung von Sozialleistungen und reduziert den Abfluss von Geldern ins Ausland. Staatliche Konsumkontrollen oder -einschränkungen über die Bezahlkarte, wie von Markus Söder vorgeschlagen, lehnen wir ab. Darüber hinaus wollen wir den Einsatz der Bezahlkarte auch für Menschen mit anerkanntem Schutzstatus prüfen.
  • Schlecht integrierbare Blasen frühzeitig aufbrechen: Wir wollen eine Intensivierung des Monitorings von Asylzentren durch die bereits bestehenden Sicherheitsbehörden (Verfassungsschutz, Staatsschutz usw.) auf Überlastung, Gefahr von Gewaltausbrüchen und Bildung schlecht integrierter Blasen, da diese idealen Nährboden für Islamismus und Parallelgesellschaften sind. Als Konsequenz von erkanntem Gefährdungspotential sollen Verlegungen angeordnet werden können.
  • Einbürgerung reformieren, Sprachniveau anheben: Künftig soll für die Einbürgerung das Sprachniveau C1 im Deutschen gefordert werden. In Ausnahmefällen, insbesondere bei hochqualifizierten Fachkräften, kann auch das Niveau B2 ausreichend sein, wenn zusätzlich Englischkenntnisse auf C1-Niveau nachgewiesen werden. Bisher war für den Deutschtest das Niveau B1 erforderlich.

4. Ausreisen und Abschiebungen konsequent durchsetzen

Wer kein Bleiberecht in Deutschland hat, muss schnell und effizient in sein Herkunftsland zurückgeführt werden. Der unklare Status vieler abgelehnter Asylbewerber schwächt das Vertrauen in die Migrationspolitik und belastet die Sozialsysteme. Um die Akzeptanz von Migration zu stärken, müssen Abschiebungen konsequent umgesetzt und die gesetzlichen Hürden reduziert werden.

  • Nachdruck bei Abschiebungen erhöhen: Bei gescheiterten Abschiebungen sollen die Abschiebeversuche nicht mehr eingestellt werden. Bei temporären Notlagen soll die Abschiebung für maximal sechs Monate pausiert werden. Bei Unauffindbarkeit soll die Abschiebung lediglich bis zur Auffindung pausiert werden können, um Ressourcen zu schonen.
  • Rückführungsabkommen stärken: Mehr Rückführungsabkommen mit Herkunfts- und Transitstaaten müssen abgeschlossen werden, um die Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern zu beschleunigen. Dabei soll sich die Bundesregierung insbesondere auch an bereits verhandelten Rückführungsabkommen europäischer Nachbarländer (bspw. Österreich mit Marokko) orientieren.
  • Abschiebungen in Drittstaaten: Wenn die Rückkehr ins Herkunftsland nicht möglich ist, sollen abgelehnte Asylbewerber auch in sichere Drittstaaten abgeschoben werden können. Dabei ist sicherzustellen, dass diese die Anforderungen der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen. An dieser Stelle bekräftigen wir unsere Forderung nach einer Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten (insb. Marokko, Algerien, Tunesien und Indien).
  • Zentrale Abschiebezentren: Bundesweit sollen zentrale Abschiebezentren eingerichtet werden, um die Organisation und Durchführung von Abschiebungen zu vereinfachen.
  • Verpflichtung zur Rückkehr nach Asylablehnung: Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, sollen keine Sozialleistungen mehr erhalten, sondern lediglich ein Ticket zur Ausreise bekommen. Leistungen, die aus Gründen der Menschenwürde bis zur Ausreise gewährt werden müssen, sollen ausschließlich als Sachleistungen in zentralen Abschiebezentren bereitgestellt werden.
  • Abschiebungen von Straftätern: Straftäter und Gefährder müssen schnellstmöglich abgeschoben werden, auch in Länder wie Syrien oder Afghanistan.
  • Sanktionen für Nicht-Kooperation: Herkunftsländer, die sich weigern, ihre Staatsbürger zurückzunehmen, sollen mit Sanktionen wie der Kürzung von Entwicklungshilfe belegt werden. Die Rücknahmebedingungen jedes Landes sollen im Auswärtigen Amt zentral erfasst und regelmäßig auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden. Sollten diese Bedingungen lediglich dazu dienen, Rückführungen zu erschweren oder zu verhindern, muss dies auf diplomatischer Ebene konsequent angesprochen werden.

5. Fluchtursachen bekämpfen – Probleme an der Quelle stoppen

Die langfristige Lösung für Migration liegt in der Bekämpfung von Fluchtursachen in den Herkunftsländern. Menschen fliehen vor Krieg, Gewalt und Perspektivlosigkeit, weshalb es essenziell ist, vor Ort Stabilität zu schaffen und Entwicklungszusammenarbeit gezielt einzusetzen. Eine zukunftsorientierte Migrationspolitik muss daher Fluchtgründe an der Wurzel bekämpfen, um den Menschen vor Ort Perspektiven zu geben und illegale Migration zu verhindern.

  • Fluchtursachen vor Ort bekämpfen: Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit muss gezielt in den Regionen ansetzen, aus denen die meisten Migranten fliehen. Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Sicherheit vor Ort sind dabei entscheidend. Damit deutsche Steuergelder nicht in Korruption, Verwaltung oder anderen ineffizienten Strukturen versinken, müssen jedoch grundlegende Reformen für eine wirkungsvollere Mittelverwendung auf den Weg gebracht werden und die bisherigen Maßnahmen auf den Prüfstand.
  • Unterstützung von Krisenregionen: Deutschland muss den UNHCR und das Welternährungsprogramm gezielter unterstützen, um humanitäre Krisen zu bewältigen und Flucht zu verhindern.
  • Demokratie und Rechtsstaatlichkeit fördern: Um langfristige Verbesserung zu schaffen, muss die Wahrung der Menschenrechte, Frieden und politische Stabilität in den Herkunftsländern im Zentrum der Außenpolitik stehen. Dabei gilt es, insbesondere Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder ihrer religiösen Überzeugungen verfolgt werden, gezielt zu schützen und ihre Situation vor Ort zu verbessern. Der Einsatz für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und den Schutz individueller Freiheiten ist darüber hinaus entscheidend, um Fluchtursachen wie Verfolgung, Diskriminierung und politische Unterdrückung an der Wurzel zu bekämpfen.
  • Harmonisierung der EU-Entwicklungspolitik: Die EU muss ihre Entwicklungszusammenarbeit stärker koordinieren und die Förderung von Fluchtursachenbekämpfung auf gemeinsame europäische Ziele ausrichten.
  • Legale Zuwanderungswege schaffen: Legale Migrationsmöglichkeiten müssen als Alternative zur irregulären Migration geschaffen werden, um die Geschäftsmodelle von Schlepperbanden zu zerstören.
  • Unterstützung für Transitländer: Länder, die als Transitstaaten fungieren, müssen bei der Bewältigung von Migrationsströmen unterstützt werden, um die Belastungen vor Ort zu verringern.
  • Migration als hybride Bedrohung erkennen: Migrationsströme, die von autoritären Staaten wie Russland oder Belarus gesteuert werden, müssen als sicherheitspolitische Bedrohung ernst genommen und entsprechend bekämpft werden.

6. Gescheiterten Abschiebungen aufarbeiten

Rechtsberatung für Flüchtlinge ist eine wichtige Aufgabe, welche derzeit häufig von NGOs erbracht wird, welche sich häufig eine laschere Migrationspolitik wünschen. Ob diese auch einen Einfluss auf die sehr hohe Zahl der gescheiterten Abschiebungen haben, ist ungeklärt und bedarf der Aufklärung.

  • Statistik zu gescheiterten Abschiebungen: Das Bundesministerium des Innern (BMI) soll eine detaillierte Statistik über gescheiterte Abschiebungen erstellen. Dabei ist stichprobenartig zu überprüfen, welche Vereine oder Einzelpersonen die abgelehnten Asylbewerber beraten haben, insbesondere hinsichtlich möglicher anstiftender Handlungen zur Vereitelung der Abschiebung.
  • Erfassung der Ursachen für gescheiterte Abschiebungen: Neben der Statistik über die Anzahl gescheiterter Bemühungen einer Abschiebung sollen auch die zugrunde liegenden Ursachen erfasst werden. Diese offizielle Erfassung soll möglichst detailliert und jeweils für die gescheiterte Abschiebung erfolgen, um mögliche (rechtliche) Maßnahmen und Anpassungen vorzunehmen, die dazu führen sollen, die Anzahl scheiternder Abschiebungen zu vermindern.
  • Meldepflicht für Rechtsberatung von Flüchtlingen:  Rechtsberatung für Flüchtlinge soll meldepflichtig werden, um Transparenz zu schaffen. Zudem sind stichprobenartige Überprüfungen notwendig, um sicherzustellen, dass keine illegalen Aktivitäten zur Verhinderung von Abschiebungen unterstützt werden.
  • Staatliche Rechtsberatung: Wo möglich, soll eine flächendeckende Rechtsberatung von staatlicher Seite gewährleistet werden. Die Beratung sollte nicht unreguliert Dritten überlassen werden, sondern unter staatlicher Aufsicht erfolgen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Antragsteller: Tobias Weiskopf, Kilian Baumann, JuLis Schwaben, Vincent Roszik, Daniel Kortmann, Vincent van Rhee, Carl Schneegaß, Daniel Pestner, Phil Achter, Lukas Bohn, Justus Kunsmann, Jan Christoph Ernst, Julian Dalberg

Gültigkeit: 5 Jahre

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