Die Jungen Liberalen Bayern setzen sich für eine Änderung der §§ 1616 ff. BGB sowie des Namensänderungsgesetzes (NamÄndG) ein. Es soll jedem volljährigen Bürger möglich sein seinen Vornamen ohne große Hürden zu ändern. Es ist zudem auch möglich den Geburtsnamen des anderen Elternteils anzunehmen. Die Namensänderung ist durch einen Notar zu beurkunden und durch das örtlich zuständige Amtsgericht öffentlich bekannt zu machen. Bei entsprechender Notwendigkeit (z.B. Opferschutz) wird jedoch ein Sperrvermerk eingerichtet.
Gültigkeit: 5 Jahre
Antragssteller: Dennis Stute, Philipp Höfl, Janine Deparade, Christoph Zander, e. a. (verwiesen vom 91. Landeskongress)