Die Europäische Union ist für uns Junge Liberale Bayern nicht nur ein Binnenmarkt, sondern vielmehr als das auch eine Wertegemeinschaft. Die Wahrung von Menschenrechten, demokratischen Prinzipien und Rechtsstaatlichkeit zählen mit zu den größten Errungenschaften der europäischen Einigung. Gerade Krisen wie die aktuelle COVID19 Pandemie stellen diese Errungenschaften in Frage. Uns ist bewusst, dass zum Schutz der Gesundheit und des menschlichen Lebens gewisse freiheitsbeschränkende Maßnahmen geboten sein können. Es gilt eine Überlastung unserer Gesundheitssysteme zu vermeiden. Doch folgende Punkte müssen bei solchen Maßnahmen stets gelten:
- Notstandsmaßnahmen müssen eng zeitlich befristet sein.
- Über eine Ausrufung, Verlängerung oder vorzeitige Abberufung eines Notstands und
- Notstände mit massiven Grundrechtseinschränkungen, wie das Aussetzen der Bewegungsfreiheit, Gewerbefreiheit und Versammlungsfreiheit sowie das Erlassen von Kontaktsperren, müssen vom Parlament in engem, regelmäßigen Zeitraum (z.B. wöchentlich) bestätigt werden. Dies soll sicherstellen, dass die Regierung dem Parlament regelmäßig Bericht erstatten und einen wissenschaftlich fundierten Plan vorlegen muss. Auch die Öffentlichkeit muss ein Recht darauf haben, zu erfahren nach welchen Maßgaben Grundrechte eingeschränkt werden. Sollte ein Zusammenkommen des Parlamentes aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein, muss für die Verlängerung oder Neubewertung von Grundrechtseinschränkungen ein parlamentarischer Ausschuss unter Wahrung der Mehrheitsverhältnisse der vertretenden Fraktionen gebildet werden. Dieser Ausschuss kann das Parlament bei einer potentiellen Verlängerung der Maßnahmen vertreten. Sobald ein Zusammentreten des Parlaments wieder möglich ist, verliertder parlamentarischer Ausschuss diese Befugnis.
- Nur die entsprechenden Parlamente können Gesetze außer Kraft setzen, ändern oder erlassen.
- Die Meinungs- und Pressefreiheit bleibt gewährleistet. Darunter fällt insbesondere auch das Recht daran, Kritik an Notstandsmaßnahmen zu üben.
Das ungarische „Ermächtigungsgesetz zum Schutz vor dem Coronavirus“ vom 30. März 2020 verstößt gegen sämtliche der genannten Punkte. Dieses Ermächtigungsgesetz muss zurückgenommen werde. Zudem fordern wir bis zur Rücknahme der entsprechenden grundrechtsverletzenden Maßnahmen:
- Das Verfahren gegen Ungarn nach Artikel 7 EU-Vertrag muss schnellstmöglich zum Abschluss gebracht werden. Im Rat der EU muss die Gefahr der gravierenden Verletzung der Grundwerte der EU beschlossen werden. Der Europäische Rat soll die tatsächliche Verletzung der Grundwerte feststellen. Ungarn ist das Stimmrecht im Rat der EU zu entziehen.
- Es muss ein Sanktionierungsmechanismus (angelehnt an die im EP aktuell diskutierten Konditionalitätsbedingungen) geschaffen und genutzt werden, um die Bereitstellung finanzieller Mittel bei Missachtung der Grundwerte der EU auszusetzen.
- CDU und CSU rufen wir auf, sich den EVP-Delegationen anzuschließen, die eine Beendigung der Mitgliedschaft Fidesz in der EVP-Fraktion und -Partei fordern.
Gültigkeit: 5 Jahre
Antragsteller: LAK Außen und Sicherheit, SV München