Derzeit ist es in Deutschland möglich, dass Schülerinnen und Schüler, Studentinnen
und Studenten, sowie Auszubildende unter gewissen Voraussetzungen staatliche
Unterstützung in Form von BAföG beantragen können. Je nachdem, welche Art der
staatlichen Unterstützung gewählt wird, variieren die Beträge und so kann es dazu
kommen, dass Studierende eine finanzielle Hilfe von 934 Euro pro Monat durch den Staat ausgezahlt bekommen. Eine der Voraussetzungen für die Auszahlung der Förderung ist, dass die Eltern der begünstigten Person nicht über die festgelegte Grenze des Freibetrags verdienen. Dieser Freibetrag variiert natürlich je nach Sachlage, aber ab einem gemeinsamen Brutto-Jahresgehalt von 44.000 Euro wird die staatliche Förderung entsprechend gemindert und ab einem gemeinsamen Brutto-Jahresverdienst von 70.000 Euro wird keine Förderung ausgeschüttet. Natürlich bekommen die begünstigten Personen die finanzielle Förderung nicht vorbehaltslos, jedoch sind sie lediglich verpflichtet, 50 Prozent der Förderung ohne Verzinsung zurück zu zahlen bzw. darf die Rückzahlung einen Betrag von maximal 10.010 Euro nicht überschreiten.
Vor diesem Hintergrund fordern wir Junge Liberale Bayern, dass die
Erziehungsberechtigten, welche ein gemeinsames Brutto-Jahreseinkommen verdienen, das über der genannten Freibetragsgrenze liegt, die Ausbildungskosten ihrer Kinder im Verhältnis der Förderhöhe steuerlich geltend machen.
Hierbei sollen ähnliche Regelungen gelten, die bereits Anwendung bei der Auszahlung des BAföG finden:
- Der absetzbare Betrag orientiert sich an der Höhe des Maximalförderungssatzes BAföG
- Die Kosten dürfen maximal bis zum 25. Lebensjahr der Kinder abgesetzt werden.
- Fakultativ müssen die Eltern nachweisen, dass die Unterstützung tatsächlich bei den Kindern ankommt.
Antragssteller: LAK Gesellschaft, Geld & Leistung
Gültigkeit: 5 Jahre