Die Jungen Liberalen Bayern fordern, das mittlerweile in den Hintergrund geratene Thema der Demokratieförderung wieder auf die Tagesordnung zu setzten. Wir beantragen, das „Demokratiefördergesetz“ in angepasster und deutlich restriktiverer Form zu verabschieden.
Der grundsätzliche Gedanke hinter dem Gesetz ist – und war – besser als sein Ruf. Die im Kern beabsichtigten Initiativen unterstützen wir. So ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung eben keine „reine Förderung linker Meinungen“, sondern tatsächlich eine echte Verbesserung für engagierte Verbände, die Gesellschaft und natürlich die Demokratie:
- Das Demokratiefördergesetz schafft den direkten, verbindlichen, gesetzlichen Auftrag des Bundes zur Förderung und Stärkung der Demokratie, der politischen Bildung, der Prävention jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie der Gestaltung gesellschaftlicher Vielfalt und Teilhabe.
- Fördermittelempfänger erhalten zukünftig mehr Planungssicherheit.
- Auf der Grundlage des Demokratiefördergesetzes können auch Anträge auf Förderung eines Projekts für Erwachsene gestellt werden, nicht nur für Kinder und Jugendliche.
- Nach dem Demokratiefördergesetz können Projekte schnell so ausgestaltet werden, dass plötzlich auftretende Phänomene direkt und unkompliziert adressiert werden können.
Die Notwendigkeit des Gesetzes steht für uns – ganz besonders in turbulenten Zeiten von Krieg und Krise – nicht zur Abrede. Auch, wenn wir als Liberale das staatliche Alimentieren von privaten Einzelprojekten grundsätzlich als kritisch erachten, so überwiegt hier der Schutz der Demokratie vor ausländischen Autokraten, innerdeutschen Extremisten und generell allen Feinden von Freiheit und Selbstbestimmung.
Um Missbrauch und Einseitigkeit zu verhindern, fordern wir, den Gesetzentwurf um weitere Schutzmechanismen zu ergänzen. Konkret bedeutet das für uns:
- Private Projektträger, die in der Vergangenheit durch Extremismus oder starken Populismus negativ aufgefallen sind, grundsätzlich nicht zu fördern. Dies schaffen wir durch die Einführung einer „Extremismusklausel“, die insbesondere dafür sorgen soll, dass Bundesmittel nur an solche Projekte und Organisationen vergeben werden, die sich ausdrücklich zum Grundgesetz bekennen. Dabei sind nicht nur die vorgelegten Unterlagen, sondern auch die öffentlichen Äußerungen und die Handlungen der Projekte bzw. Organisationen zu berücksichtigen.
- Eine jährlich stattfindende Berichterstattung der Bundesregierung an das Parlament und an die Öffentlichkeit.
- Eine stets aktuelle, öffentliche Auflistung aller Geldempfänger mit Namen und Summe.
- Die wissenschaftliche Begleitung und Beobachtung der Umsetzung des Gesetzes.
- Eine Auskunftspflicht der privaten Projektträger an die Bundesregierung und die wissenschaftliche Begleitung.
- Das Gesetz muss als Voraussetzung für eine Verstetigung von Mitteln – unter Berücksichtigung des Haushaltsvorbehalts – eine einmalige positive Kontrolle der sachgerechte Zielerreichung erfüllen. Vor einer Verstetigung von Mitteln soll ein Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hergestellt werden.
- Alle geförderten Projekte – auch Verstetigte – müssen sich einer regelmäßigen Zweckmäßigkeitskontrolle, einer Kontrolle der wirtschaftlichen Mittelverwendung und einer Kontrolle der sachgerechten Zielerreichung durch das zuständige Ministerium unterziehen. Die Bundesregierung unterrichtet hierüber jährlich dem Haushaltsausschuss des Deutsches Bundestages.
Vor einem Beschluss des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag muss, aufgrund der aktuellen „lebhaften“ Debatte über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz (ggf. Verstoß gegen die Länderhoheit), eine Anhörung im zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages stattfinden. Das Gesetz ist anschließend so zu ändern, dass keinerlei Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes besteht. Der Beschluss eines ggf. verfassungswidrigen Gesetzes und die anschließende Kassierung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) muss gerade im Hinblick auf die Förderempfänger unter allen Umständen verhindert werden.
Durch das Einfügen dieser zusätzlichen Schutzmechanismen kann aus dem bereits 2022 vom Kabinett beschlossenen Entwurf ein starkes Gesetz werden, das Demokratie, Freiheit und Selbstbestimmung stärkt, schützt und fordert.
Antragsteller: David Huber, Anton Hackel, Martin Obermeier, Justus Meixner, LAK Diversity
Gültigkeit: 5 Jahre