Freiwilligkeit stärken, schädlichen Wettbewerb verhindern – Mindestentlohnungsgrenze
Beschluss
Im liberalen Menschenbild nimmt die Freiwilligkeit einen zentralen Platz ein. Wenn zwei Parteien einen Vertrag aus freien Stücken schließen ist sichergestellt, dass beide daraus einen Vorteil ziehen. Die Jungen Liberalen bekennen sich grundsätzlich zum Modell der Sanktionierung von Sozialleistungen, allerdings als Mittel zur Verhinderung von Sozialmissbrauch. Durch den massiven Abbau der Arbeitslosigkeit der letzten Jahre ist erkennbar, dass der allergrößte Teil der Arbeitssuchenden in Deutschland auch arbeitsbereit ist. Auch erkennen die Jungen Liberalen mit Respekt an, dass viele Arbeitssuchende die Möglichkeit wahrnehmen, sich auch für geringe Entlohnung im Training „on-the-job“ zu qualifizieren um ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Dies wollen wir nicht durch starre Lohnuntergrenzen gefährdet wissen. Deshalb setzen sich die Jungen Liberalen für die Einführung einer Mindestentlohnungsgrenze für ALG II-Empfänger ein. Fortan soll die Ablehnung eines Jobangebotes unterhalb dieser Grenze keine Sanktionen mehr nach sich ziehen. Die Jungen Liberalen sehen die Gefahr, dass einige Arbeitgeber die momentane Aushebelung der Freiwilligkeit bei Jobangeboten für Geschäftsmodelle nutzen. Eine Mindestentlohnungsgrenze soll sicherstellen, dass
1. Arbeitnehmer auch weiterhin jedes Jobangebot annehmen können, eine Mindestentlohnungsgrenze darf kein Arbeitsverbot sein (wie dies bei einem Mindestlohn der Fall ist). Die Möglichkeit der Qualifizierung und des Sammelns von Berufserfahrung muss für Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose weiterhin möglich sein.
2. Geschäftsmodelle die auf indirekte Lohnsubvention („Aufstocken“) auf Kosten der Gesellschaft und anderer Marktteilnehmer angewiesen sind, fortan nicht mehr bestehen können.
Antragsteller: JuLis Schwaben
Gültigkeit: 10 Jahre / Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde vom 106. LaKo in Schweinfurt um weitere 5 Jahre verlängert.