Deutschland gilt als Geldwäsche Paradies, schätzungsweise werden hier 100 Mrd. EUR jährlich gewaschen.
Gleichzeitig steht die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (=”Financial Intelligence Unit”, “FIU”) in der Kritik – nicht erst seit der Bundestagswahl die Staatsanwaltschaft wegen Strafvereitelung im Amt gegen FIU Beamte ermittelt.
Zu wenige gemeldete Fälle werden an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben. Der Rechnungshof sieht ein grundsätzliches Problem der Zugriffsrechte der FIU auf Polizei- und Justizdatenbänke der Länder zur Organisierten Kriminalität – und damit sei eine qualitative Einschätzung der Meldungen auch gar nicht möglich.
Die JuLis Bayern fordern daher eine gesetzliche Regelung zum Austausch der Daten zur organisierten Kriminalität. Nur so kann die FIU effektiv gegen Geldwäsche vorgehen und der Kampf gegen die OK in Deutschland gelingen.
In den Geschäftsbanken müssen die Geldwäschebeauftragten ähnlich geschützt werden wie Betriebsräte, damit keine Interessenkonflikte bei der Meldung von verdächtigen Zahlungen entstehen können.
Gültigkeit: 5 Jahre