Gleiche Behandlung bei Beleidigungen des Blaulicht-Milieus


Die Jungen Liberalen Bayern fordern, im Sinne der Wertung von Nr. 232 des RiStBV eine Regelung zu schaffen, die auch uniformierte Rettungskräfte (berufsmäßig wie freiwillig) umfasst, sodass bei Strafanträgen (ungeachtet dessen, wer sie gestellt hat) wegen Beleidigung eines Angehörigen dieser Gruppen auch das öffentliche Interesse durch die zuständige Staatsanwaltschaft bejaht wird. Ziel ist es, der steigenden Anzahl von Beleidigungen gegen Rettungskräfte durch konsequente Strafverfolgung entgegenzuwirken.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: Valentin Groß


 

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