Gleiches Recht für Regenbogenfamilien: Eintragung gleichgeschlechtlicher Elternteile in die Geburtsurkunde ihres Kindes
Im Jahr 2021 haben gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland immer noch nicht das Recht, sich gemeinsam auf die Geburtsurkunde ihres Kindes setzen zu lassen. Bei zwei Müttern fordert das Gesetz die Eintragung eines biologischen Vaters, bei zwei Vätern die Eintragung der biologischen Mutter in das Dokument. Diese Diskriminierung wollen wir beenden.
Daher fordern wir:
Das Recht für gleichgeschlechtliche Eltern, sich als gleichwertige Elternteile in die Geburtsurkunde ihres Kindes aufnehmen zu lassen. Entsprechend soll eine Reform des Abstammungsrechts in den §§1589 ff. erfolgen, die Familienbilder berücksichtigt, die beim Verfassen des BGB noch keine Beachtung fanden.
Gültigkeit: 5 Jahre
Antragsteller: JuLis Oberbayern