Die JuLis Bayern sprechen sich für die Einführung eines Beitrags zur Benutzung von Bundesautobahnen (Maut) aus. Diese Maut soll sich auf sämtliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugkombinationen unter 12 Tonnen sowie auf die in § 1(1) Nr. 1 und 4 ABMG (Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge) von der Maut ausgenommenen Kraftfahrzeuge erstrecken. Die Maut soll in Form einer Vignette realisiert werden. Dabei sind Vignetten mit unterschiedlicher Dauer der Benutzungsberechtigung für die Bundesautobahnen anzubieten.
Die Einnahmen der Maut kommen als zweckgebundener Betrag ausschließlich der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter der Bund ist, zu, die diese zur Unterhaltung und zumBau von Bundesfernstrassen zu verwenden hat. Langfristig ist die Verkehrsinfrakstrukturfinanzierungsgesellschaft entlang der drei Verkehrsträger (Strasse, Schiene, Wasserstrasse) aufzuteilen. Eine Subventionierung anderer Verkehrsträger durch die Maut wird dadurch vermieden.
Gültigkeit: 5 Jahre / Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde vom 106. LaKo in Schweinfurt um weitere 5 Jahre verlängert.
Antragsteller: Armin Sedlmayr