Wir als Junge Liberale Bayern fordern, dass von den unten genannten Lebensmitteln das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) endgültig verbannt wird, um unnötige Lebensmittel- verschwendung zu verringern. Laut der europäischen Verordnung Nr. 1169/2011 benötigen folgende Lebensmittel kein MHD:
- frisches Obst und Gemüse – einschließlich Kartoffeln -, das nicht geschält, geschnitten oder auf ähnliche Weise behandelt worden ist; diese Ausnahmeregelung gilt nicht für Keime von Samen und ähnliche Erzeugnisse, wie Sprossen und Hülsenfrüchten;
- Wein, Likörwein, Schaumwein, aromatisiertem Wein und ähnliche Erzeugnisse aus anderen Früchten als Weintrauben sowie aus Weintrauben oder Traubenmost gewonnenen Getränken des KN-Codes2206 00;
- Getränken mit einem Alkoholgehalt von 10 oder mehr Volumenprozent;
- Backwaren, die ihrer Art nach normalerweise innerhalb von 24 Stunden nach der Herstellung verzehrt werden;
- Essig;
- Speisesalz;
- Zucker in fester Form;
- Zuckerwaren, die fast nur aus Zuckerarten mit Aromastoffen und/oder Farbstoffen bestehen;
- Kaugummi und ähnliche Erzeugnisse zum Kauen.
Ferner fordern wir, dass folgende Produkte der obenstehenden Liste hinzugefügt
werden:
- Tee;
- Kaffeebohnen und -pulver;
- Reis;
- Mehl;
- Nudeln
Gültigkeit: 5 Jahre
Antragssteller: BV Niederbayern (verwiesen vom 91. Landeskongress)