Wir Junge Liberale fordern, dass der Bund sich klar zu seiner Verantwortung
hinsichtlich der Ratifizierung der Istanbul-Konvention und CEDAW-Konvention
bekennt, indem er auf eine flächendeckende Infrastruktur an Frauenhäusern und
anderweitigen Schutzeinrichtungen in den Ländern hinwirkt. Dies umschließt zum einen, in Abstimmung mit Ländern, Kommunen sowie den zahlreichen, in diesem Bereich tätigen Verbänden den ausstehenden Bedarf an Plätzen zu decken, zum anderen auch die qualitative Versorgung
im Einzelnen zu verbessern. Beispielhaft sind hier eine Erhöhung des Fachpersonals
zur spezialisierten Versorgung, gerade im Bereich der psychologischen Betreuung, zu
nennen. Zur Anwerbung des dringend benötigten Personals sind Maßnahmen der
Attraktivitätssteigerung, wie beispielsweise eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten,
zu implementieren. Auch den besonderen Bedarfen von Frauen mit Behinderungen oder
Fluchthintergrund sowie Frauen mit Kindern, gerade auch Söhnen im Jugendalter, müssen
derartige Einrichtungen gerecht werden können.
Längerfristig soll bundesweit die Plätzekapazität dem in der Istanbuler Konvention
genannten Schlüssel von 2,5 Einrichtungsplätzen pro 10.000 Einwohner angepasst
werden. Ebenso soll jeder Kreis bzw. jede kreisfreie Stadt mindestens eine
Schutzeinrichtung vorhalten.
Weiterhin muss in Absprache mit Ländern und Kommunen eine Regelung hinsichtlich der
Kostenerstattung bzw. Finanzierung erarbeitet werden, die das bundesweite Gefälle der
Versorgungsqualität ebnet und von Frauen uneingeschränkten Zugang zur
Hilfsinfrastruktur ermöglicht. Insbesondere ist dabei zu gewährleisten, dass Frauen
hinsichtlich der Wahl des Frauenhauses nicht an ihre Herkunftskommune bzw. ihr
Herkunftsbundesland gebunden sind, um jeglichen Sicherheitsbedenken berücksichtigen
zu können. So fordern wir, dass der Freistaat die Kosten für die Unterbringung von
Frauen trägt, die nicht in ihrer Herkunftskommune aufgenommen werden können. Ebenso
soll der Bund finanziell in die Verantwortung gerufen werden, sofern eine
Unterbringung außerhalb des Herkunftsbundeslandes erforderlich ist.
Die Problematik häuslicher Gewalt ist kein rein geschlechtsspezifisches Problem,
weshalb der Bedarf an Schutzeinrichtungen für Männer zu evaluieren und darauf
entsprechend zu reagieren ist.
Im Allgemeinen ist zusätzlich dafür zu sorgen, dass das Hilfsangebot mehr Präsenz in
der Bevölkerung erlangt und sämtliche Unterstützungsangebote für Opfer häuslicher
Gewalt besser kommuniziert werden. Ebenso muss eine gesamtgesellschaftliche Strategie
zur Prävention häuslicher Gewalt jeglicher Art entwickelt werden.
Antragssteller: JuLis Oberbayern, Luis Sanktjohanser
Gültigkeit: 5 Jahre