Wir Junge Liberale Bayern sind der Meinung, dass die Beförderungserschleichung nach
§265a Absatz 1 Alt. 3 StGB (“Schwarzfahren” im ÖPNV) ein Vergehen mit aus
gesellschaftlicher Sicht geringem Unrechtsgehalt und allzu häufig allein auf
wirtschaftliche Not der Betroffenen zurückzuführen ist. Wir fordern deshalb,
sogenannte Schwarzfahrer nicht mehr als Straftäter zu belangen, denen ein
Gefängnisaufenthalt droht.
Konkret fordern wir die Aufhebung der Strafbarkeit der Beförderungserschleichung bei
gleichzeitiger Schaffung eines äquivalenten Tatbestands im Gesetz über
Ordnungswidrigkeiten. Hierzu soll an §118 („Belästigung der Allgemeinheit“) ein §118a
angefügt werden, der die Möglichkeit schafft, unbefugte Nutzung öffentlicher
Verkehrsmittel mit Geldbuße oder gemeinnütziger Arbeit zu ahnden.
Die Initiative der bayrischen Staatsregierung zur Erbringung gemeinnütziger Arbeit
als primäre Ersatzstrafe (“Schwitzen statt Sitzen”) zur Vermeidung von
Ersatzfreiheitsstrafen begrüßen wir dabei ausdrücklich als einen ersten Schritt in
Richtung Entkriminalisierung. Diese wird in unseren Augen bisher jedoch noch zu wenig
umgesetzt.
Antragsteller: Anton Blanke, JuLis Mittelfranken
Gültigkeit: 5 Jahre