Die Jungen Liberalen Bayern lehnen die Verwendung des d’Hondtschen
Höchstzahlverfahrens für die Auszählung von Wahlen in Bayern ab, hierbei
sei insbesondere die Verwendung bei Hochschulwahlen genannt, da das Verfahren
kleinere Parteien und Listen gegenüber anderen Auszählungsverfahren benachteiligt.
Das Verfahren wird bei Kommunal- und Landtagswahlen in Bayern mittlerweile deshalb
nicht mehr verwendet, findet gegenwärtig bei Hochschulwahlen in Bayern aber
noch Anwendung. Stattdessen wird die Anwendung des Hare/Niemeyer- oder des Sainte-
Laguë-Verfahren befürwortet.
Gültigkeit: 5 Jahre
Antragsteller: LHG Bayern