Wir Junge Liberale Bayern setzen uns für ein einfacheres, niedrigeres und gerechteres Steuersystem ein. Die Steuererklärung auf dem Bierdeckel wird in unseren Augen jedoch nicht durch einen einstufigen Steuertarif, sondern durch die Vermeidung von Ausnahmetatbeständen erreicht. Insofern bekennen wir uns zum urliberalen Konzept, dass stärkere Schultern auch größere Lasten tragen können. Trotzdem muss sich Leistung für alle lohnen. Gerade Geringverdiener müssen genug von ihrem Einkommen behalten dürfen.
Schluss mit Lenkungs- und Bagatellsteuern!
Die Jungen Liberalen lehnen jede Art von Lenkungssteuern, wie beispielweise die Bier- , Alkohol-, Schaumwein- oder Tabaksteuer ab. Wir setzen uns aber, entsprechend des Verursacherprinzips, für eine konsequentere Einpreisung möglicher Schäden und finanzieller Nachteile („externer Effekte“) ein. Wir fordern deshalb auch, staatliche Angebote wo möglich häufiger über zweckgebundene Gebühren zu finanzieren, sodass nur die tatsächlichen Nutzer eines Angebots (wie etwa Infrastruktur) dafür zahlen. Des Weiteren setzen wir uns für die Abschaffung sämtlicher Bagatellsteuern ein, die nach Definition des Bund der Steuerzahler weniger als 0,2% des Haushaltsaufkommens ausmachen. Dazu zählen insbesondere kommunale Besitzsteuern, wie die Hunde- oder Zweitwohnsitzsteuer. Weiterhin sollen alle Steuern entfallen, die mehr oder annähernd so viel in ihrer Erhebung kosten, wie sie einnehmen.
Grunderwerb- und Grundsteuer
Die Einnahmen aus der Besteuerung des Erwerbs von Immobilien zählen zu den wichtigsten Steuereinnahmen der Bundesländer. Dennoch wird der Erwerb eines Eigenheims durch die Grunderwerbssteuer stark verteuert. Vor diesem Hintergrund begrüßen die Jungen Liberalen Initiativen der Bundesländer die Grunderwerbssteuer zu senken. Darüber hinaus soll die erste selbstbewohnte Immobilie bis zu 500.000€ steuerfrei sein. Dieser Wert soll mit der Grundpreisentwicklung indiziert werden. Die Grundsteuer, die für jedes Grundstück in privatem Eigentum erhoben wird, wird ersatzlos abgeschafft. Die Steuer entfällt auf den bloßen Besitz von Grund und Boden, unabhängig davon, ob er auch zur Erzielung von Mieteinnahmen genutzt wird oder nicht. Zudem darf die Grundsteuer ohnehin, sofern solche vorhanden sind, auf die Mieter umgelegt werden, was die Mieten zusätzlich und künstlich in die Höhe treibt.
Einkommensteuer
Wir Junge Liberale befürworten einen Einkommensteuertarif mit linearer Progression. Dabei soll der Grundfreibetrag auf die Höhe des Brutto-Jahreseinkommens eines Vollzeit-Arbeitnehmers mit Mindestlohn festgesetzt werden und mit diesem bei Erhöhung des Mindestlohns steigen. Ab diesem Betrag soll der Tarif mit einem Einstiegssteuersatz von 1% erhoben werden und bis zu 40% bei einem Einkommen von 75.000€ ansteigen. Zusätzlich soll ein Spitzensteuersatz in Höhe von 42% ab einem Einkommen von 250.000€ greifen. Allerdings soll der insgesamt durch Steuern abzuführende Betrag pro Person relativ betrachtet nie mehr als die Hälfte des Einkommens (Halbteilungsgrundsatz) und absolut betrachtet nicht mehr als das Dreihundertfache des Grundfreibetrags sein dürfen. Durch diesen doppelten Steuerdeckel verhindern wir unverhältnismäßig hohe Steuerbelastungen für einzelne Individuen. Verschiedene Sozialleistungen sind entsprechend zu überprüfen und an den erhöhten Freibetrag anzupassen. Die sogenannte Zusammenveranlagung von Ehegatten (Ehegattensplitting) ist abzuschaffen. Anstatt dessen versteuert jeder Ehegatte oder Partner einer Verantwortungsgemeinschaft/eingetragenen Lebenspartnerschaft etc. sein Einkommen nach seinem individuellen Einkommensteuertarif selbst. Hierbei ist uns besonders wichtig, dass die Abschaffung des Ehegattensplittings nicht zu einer versteckten Steuererhöhung für Familien führt. Zur weiteren Vereinfachung der Einkommensteuererhebung sind weiterhin sämtliche steuerliche Ausnahmetatbestände und Absetzbarkeiten abzuschaffen.
Davon ausgenommen sollen sein:
– Der Kinderfreibetrag. Hier soll eine pauschale Reduktion der effektiven Einkommensteuerlast um 1 Prozentpunkt pro Kind bei jedem Elternteil erfolgen; mit einer unteren Haltlinie von 3000€ pro Elternteil und Jahr.
– Die Absetzbarkeit von Spenden für gemeinnützige Zwecke. Diese soll auf 75% des Spendenbetrages erhöht werden.
– Die Pendlerpauschale.
– Betrieblich veranlasste Kosten.
– Außergewöhnliche Belastungen – diese sind jedoch neu zu kategorisieren: Dazu zählen für uns insbesondere Unterhaltsleistungen an Personen, die keine Kinder sind, Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen des Steuerpflichtigen oder eines Unterhaltsberechtigten und Kosten für die Pflege Dritter.
Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer soll in ihrer derzeitigen Form als Abgeltungsteuer abgeschafft werden. Kapitalerträge sind stattdessen Einkommen aus Arbeit gleichzustellen und mit dem jeweils anfallenden, persönlichen Einkommensteuersatz zu besteuern. Ein Freibetrag in Höhe von 5000€ jährlich ist einzurichten. Ab einer Haltenszeit des Anlageproduktes von mehr als 25 Jahren soll die Kapitalertragsteuer komplett entfallen, ungeachtet dessen, ob die das generierte Einkommen zeitlich gestreckt oder auf einmal realisiert wird. Um die Gesamtbelastung von Dividenden und ähnlichen Ausschüttungsformen von Unternehmensgewinnen nicht überproportional ansteigen zu lassen, ist die Körperschaftsteuer auf auszuschüttende Unternehmensgewinne abzuschaffen.
Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag ist mit Auslaufen des Solidarpaktes II verfassungswidrig und daher unverzüglich für jedermann abzuschaffen. Die Abschaffung des Soli erachten wir nach mehr als 30 Jahren deutscher Einheit weiterhin als Gebot der politischen Glaubwürdigkeit. Die Verfassungsbeschwerde der FDP hierzu begrüßen und unterstützen die Jungen Liberalen Bayern mit Nachdruck. Geldwerte Vorteile Die Versteuerung von geldwerten Vorteilen soll ähnlich wie bisher beibehalten werden. Lediglich bei privatgenutzten Firmen- bzw. Dienst-PKW fordern die Jungen Liberalen Bayern ein technologieoffeneres Konzept. Hier ist denkbar PKW tatsächlich nach real entstehenden Emissionen zu klassifizieren (alle anfallenden CO2 Emissionen der Produktion und des Betriebes ausgelegt auf 250.000 km; Verbräuche von Elektrofahrzeugen sollen am aktuellen Strommix bemessen werden) und demnach auch zu besteuern.
Erbschaftsteuer
Wir Junge Liberale teilen Bedenken, dass die mehrfache Besteuerung von erwirtschaftetem Vermögen im Rahmen einer Erbschaftsteuer zu einer Ungleichbehandlung verschiedener Lebensentwürfe und Einkommensverwendung führt. Nichtsdestotrotz sind Erbschaften rein steuersystematisch betrachtet ein Einkommen des Erben, weswegen eine Nichtbesteuerung einem Systembruch gleichkommen würde. Wir sprechen uns daher für den Erhalt der Erbschaftsteuer aus. Die Erbschaftsteuer soll dabei differenziert nach dem Inhalt der Erbmasse erhoben werden. Insbesondere eine durch den Erblasser selbstgenutzte Immobilie soll steuerfrei vererbt werden dürfen. Auch Kapital- und Personengesellschaften sollen zukünftig nicht mehr per se der Erbschaftsteuer unterfallen – denn die scheinbare Minderbesteuerung wird durch die Besteuerung der realisierten Kapitalerträge aus dem Unternehmen ausreichend kompensiert. Sonstige liquide oder problemlos liquidierbare Erbmasse soll mit einem progressiven Erbschaftsteuersatz von 1% bis 30% besteuert werden, wobei letzterer ab einer Erbschaft von 25 Mio. Euro anfallen soll. Der Freibetrag soll ungeachtet des Verhältnisses zum Erblasser auf 500.000 Euro festgesetzt werden. Von der Erbschaftsteuer befreite Immobilien, Unternehmen etc. sollen zwar auf diesen Freibetrag angerechnet, jedoch ungeachtet einer Übersteigung niemals selbst der Besteuerung unterworfen werden.
Schenkungssteuer
Für die Schenkungssteuer sollten die Regeln der Erbschaftsteuer entsprechend anwendbar sein.
Vermögensteuer
Eine Wiedereinführung der Vermögensteuer lehnen wir kategorisch ab. Die Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Vermögensteuer soll zukünftig allein beim Bund liegen.
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer ist ersatzlos abzuschaffen. In unserem säkularen Staat sollen Kirchen und Religionsgemeinschaften ihre Mitgliedsbeiträge selbst organisieren und sich ohne Zuwendungen und Hilfe des Staates selbst finanzieren, denn Religion ist für uns Liberale reine Privatsache, nicht Aufgabe des Staats.
Finanztransaktions- und Börsenumsatzsteuer
Das umlagefinanzierte Rentensystem ist schon seit längerer Zeit an seine Grenzen geraten und wird auch in Zukunft nicht die Lösung unserer Alterssicherung sein. Schon mindestens genauso lange ist klar, dass Alterssicherung kapitalgedeckt erfolgen sollte und langfristig gesehen auch muss. Eine Finanztransaktions- und Börsenumsatzsteuer ist aus der Zeit gefallen und wird von uns abgelehnt. Der Handel und die langfristige Anlage an den Finanzmärkten sollte viel mehr in Zukunft gefördert und nicht durch blinden Aktionismus behindert werden.
Umsatz-/Mehrwertsteuer
Die Jungen Liberalen Bayern fordern einen einheitlichen Umsatzsteuersatz für alle Waren und Dienstleistungen in Deutschland. Der neue einheitliche Satz soll bei 13% liegen.
Verantwortungsvolle Haushaltspolitik
Das Gegenstück zu einer liberalen Steuerpolitik ist vernünftige und sparsame Haushaltspolitik. Wir sprechen uns dafür aus, mit Steuergeld stets sparsam und zweckorientiert zu wirtschaften und unnötige Belastungen für die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen zu reduzieren. Der größte Kostenfaktor im Staatshaushalt ist derzeit die Querfinanzierung der umlagefinanzierten Rente. Wohl wissend, dass die Umstellung auf ein kapitalgedecktes Rentensystem auch für zukünftige Haushalte eine enorme Belastung sein wird, fordern wir, mit einer entsprechenden Rentenreform schnellstmöglich zu beginnen. Damit wollen wir die derzeitige, nicht nachhaltige Überbelastung des Bundehaushalts ersetzen durch eine Form der Belastung, die zukünftigen Generationen einen tatsächlichen Mehrwert bietet, indem sie sie von den Lasten eines maroden Rentensystems befreit. Die Schuldenbremse ist die Versicherung für zukünftige Generationen, dass nicht unverantwortlich auf ihre Kosten gewirtschaftet wird. Sie soll deshalb erhalten bleiben.
Liberales Bürgergeld & Negative Gewinnsteuer als Gegenstück zur Steuerpflicht
Sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen gilt aus unserer Sicht, dass wenn der Staat ihre Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Gemeinwesens in Anspruch nehmen möchte, er sie in schwierigen Phasen dabei unterstützen muss, ihre Leistungsfähigkeit zurückzuerlangen, anstatt sie hierbei zu gängeln und zu behindern. Wir befürworten daher die Einführung einer negativen Gewinnsteuer (inkl. Vortrag nicht verrechenbarer Verluste) sowie des liberalen Bürgergeldes.
Bekämpfung von Steuervermeidung und -flucht
Wir Junge Liberale Bayern stehen wie keine andere Jugendorganisation für ein starkes und geeintes Europa. Beim Thema Bekämpfung von Steuervermeidung und -flucht ist eine international koordinierte Lösung zwar wünschenswert, aber zugleich derzeit noch eine Utopie. Wir setzen uns dafür ein, dass hier eine europäische Lösung gefunden wird. Die Zusammenarbeit von Steuerermittlungsbehörden ist hier zu intensivieren. Weiterhin ist die steuerrechtliche Harmonisierung innerhalb der EU so voranzutreiben, dass die bekannten, innereuropäischen Steuervermeidungsmodelle großer Unternehmen in Zukunft unmöglich sind.
Steuerstrafverfahren
Um auch zukünftig zu ermöglichen, dass größere Fälle von Steuerhinterziehung ohne langwierige Ermittlungen zu Ende gehen und dem Fiskus das rechtmäßige Steueraufkommen erhalten bleibt, ist die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafverfahren beizubehalten. Die Regelungen zur Steuerhinterziehung und schweren Steuerhinterziehung müssen vereinfacht und verdeutlicht werden. Eine klare Staffelung des Strafrahmens anhand hinterzogener Summe kann angedacht werden und würde Klarheit schaffen. Zusätzlich soll die nachzuzahlende Steuerschuld erhöht werden, beispielsweise auf 150 % der ursprünglich festgesetzten Steuer. Für uns Junge Liberale kann eine Kapitulation der Justiz vor ihren Aufgaben keine Lösung sein – egal, wie aufwendig sie sein mögen. Die zuständigen Strafkammern und Staatsanwaltschaften sind personell und finanziell so auszustatten, dass von der bisher geläufigen Praxis der Einstellung gegen Geldauflage zur Vermeidung eines langwierigen Strafprozesses in Zukunft im Regelfall abgesehen werden kann.
Sonstiges
Alle in diesem Antrag genannten, absoluten Beträge sind laufend an die Inflation anzupassen.
Gültigkeit: 10 Jahre
Antragsteller: Stefan Edenharder, Valentin Groß, Analena Wilhelm, Sascha Renner, Tarek Carls, Andre Lehmann, Roland Reif, Felix H. Meyer, Jannik Noah Jürß, Hannah Kehl, Kerry Aileen Hoppe, Dominik Winkel, Carl Schneegaß, Michael Wagner, Jennifer Kaiser, Max Hansen, David Berends, Luca Scharf, Gabriel Wölfel, Michael Käser, Nils Gründer, Felix Köhler, Barbara Eggers, Manual Talarico, Florian Hippolsteiner, Fabian Ernstberger, Patrick Arleth, Phillip Blank, Leonard Deutsch, Andreas Eigenberger