Wir Jungen Liberalen sprechen uns klar dafür aus, dass auf die spezielle Situation von Jugendlichen auch in der Strafjustiz besser eingegangen werden muss. Gleichzeitig sehen wir, dass unser Strafjustizapparat ein immer höheres Arbeitspensum hat und
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter immer mehr an ihre Belastungsgrenze kommen. Genau hier wollen wir mit unserem Konzept der Teen- Courts ansetzen. Wir fordern deshalb im konkreten:
Das Angebot an sogenannten Teen-Courts, die es in Bayern bereits in zwölf verschiedenen Städten gibt, soll massiv ausgeweitet werden. Dabei muss die Zielvorgabe sein, dass jedem infrage kommenden Betroffenen das Angebot gemacht werden
kann, sein Verfahren vor einem Teen-Court durchführen zu lassen.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen neue Standorte durch den Freistaat geschaffen werden und potenziell private Träger beim Aufbau des Standortes unterstützt werden. Dabei ist nicht nur darauf zu achten, dass der bürokratische Aufwand bei der Einrichtung so gering wie möglich ist, es soll zudem auch eine finanzielle Unterstützung der Einrichtungen erfolgen, um diesen die finanzielle Mehrbelastung durch das Einstellen von Personen, die das Projekt betreuen, aufzufangen.
Die Zusammenarbeit mit Schulen an den Standorten ist als essentielles Kriterium für Teen Courts stark in den Fokus zu rücken. Schülerinnen und Schüler der infrage kommenden Jahrgangsstufen müssen von der Existenz dieses Programmes wissen.
Der Teen Court soll jedoch nicht nur Schülerinnen und Schülern, sondern auch Auszubildenden und Studierenden unter 25 Jahren offen stehen. Damit wird nicht nur dafür gesorgt, dass mehr potentielle Richter zur Verfügung stehen, sondern vor allem
Jurastudierenden wird neben Moot Courts eine weitere, weniger zeitintensiveMöglichkeit gegeben, Rechtsprechung praktischer zu erleben.
Antragssteller: JuLis Schwaben
Gültigkeit: 5 Jahre