Wir Junge Liberale sehen die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Sozialsysteme kritisch. Uns ist bewusst, dass konservative Versicherungssysteme nicht immer die beste und generationengerechteste Absicherung bieten.
Konkret fordern wir daher:
1. die Einführung einer ergänzenden kapitalgedeckten Arbeitslosenversicherung, die die bisherigen Arbeitslosenleistungen ergänzt. Unternehmen sollen hierfür in unternehmensübergreifende oder unternehmenseigene Aufbaufonds investieren
können.
• Die Motivationsgrundlage für Unternehmen in solche Aufbaufonds zu investieren, soll durch steuerliche Erleichterungen und die Erhöhung von Freibeträgen entsprechend der Investitionssummen ergeben. Zudem werden sie dadurch als Arbeitgeber attraktiver.
• Die Aufbaufonds sollen streng kontrollierten Reglementierungen unterliegen und weltweit in sicheren Anlagen diversifiziert werden (Anlageklasse A oder an solchen orientierte Indizes, bspw. MSCI World).
• Diese sollen ordentlich gekündigten Arbeitnehmern bzw. Arbeitssuchenden nach einvernehmlich aufgelösten Arbeitsverträgen, und in vergleichbaren Situationen nach dem Verlust des Anspruchs auf ALG 1 jenseits der Grundsicherung in einer proportionalen Summe zur Zahl der im Pool vertretenen Arbeitnehmer und Einzahlungsdauer auszahlen.
• Die Auszahlungsdauer soll sich hierbei an der Einzahlungsdauer durch das Arbeitgeberunternehmen während der Anstellungsdauer des Arbeitnehmers orientieren (im Verhältnis Einzahlungsdauer / Auszahlungsdauer 4:1). Die maximale Auszahlungsdauer soll jedoch 2 Jahre betragen. Sollte der überschüssige Auszahlungsbetrag unter 25 € fallen, so soll eine
Einmalzahlung die Restsumme begleichen.
• Die Grundsicherung soll bei Bezug eines Aufbaufonds weiter durch den Staat gedeckt werden.
• Die monatliche Anspruchshöhe soll hierbei derart berechnet werden, dass sie entsprechend der Dauer der Ansprüche linear sinken (und mit Ablauf des letzten Anspruchsmonats auf null laufen). Hierdurch soll der Arbeitnehmer motiviert werden,
möglichst frühzeitig einen neuen Arbeit aufzufinden.
• Sobald der Arbeitnehmer während der Dauer seiner Ansprüche aus dem Aufbaufond unter die Höhe eines Bürgergeldanspruchs fällt, soll er über einen unbürokratischen Onlineantrag oder vor Ort in der BA eine deckende Ergänzungszahlung beantragen
können.
• Nach Erlöschen aller Ansprüche aus dem Aufbau hat der Arbeitnehmer wieder seine üblichen Bürgergeldansprüche / Grundsicherungsansprüche.
• Sollte das Arbeitsverhältnis ohne jedes Verschulden des Arbeitgebers beendet werden, so steht dem Arbeitgeber die Auszahlung von 50% des Einzahlungsbetrags zu, die andere Hälfte soll an den Staat gehen. Anlagegewinne gehen an die
Fondsverwaltung und sollen im Sinne der Gewinnoptimierung verwendet werden.
2. Langfristig die Einführung einer negative Einkommenssteuer (bei Unterschreiten einer Unterverdienst +x% auf den Verdienst), die durch die die Einsparung staatlicher Zuschüsse zum Bürgergeld finanziert werden kann.
3. Die Etablierung weitergehender finanzielle Bildung und Beratung. Hierfür wollen wir insbesondere:
• Niedrigschwellige und nicht verpflichtende kostenfreie Angebote zur Investition- und Finanzfortbildung für Bürgergeldbezieher / Grundsicherungsbezieher, um sich für künftig finanzielle schwere Lagen eigenständig wappnen zu können.
• Wir stehen dem allgemeinen Angebot von Planspielen zur simulierten Börsenanlage offen gegenüber.
4. Die Entbürokratisierung von Gründungsprozessen, um den Weg in die Selbstständigkeit zu fördern. Es ist an der Zeit, dass Deutschland wieder für Gründungen attraktiv wird. Daher brauchen wir –neben den bekannten Wegen, insb. Steuererleichterungen, für die erste Zeit nach der Gründung, eine Gründungsinitiative mit unbürokratischen Beratungsangeboten – denn Deutschland muss wieder Gründerland sein und den Weltmarkt innovieren.
5. Wir stehen einem Ausbau der Gründungshilfe positiv gegenüber.
Antragssteller: LAK Gesellschaft, Geld & Leistung
Gültigkeit: 5 Jahre