Jeden Tag sterben in Deutschland drei Menschen, weil sie kein Spenderorgan bekommen. Wir haben die schlechtesten Transplantationszahlen seit 20 Jahren, obwohl die Spendebereitschaft in der Bevölkerung gestiegen ist. Die Warteliste ist auf 10.000 Patienten angewachsen. Für uns als Junge Liberale ist das nicht hinnehmbar. Organentnahmen sind momentan für die Krankenhäuser nicht kostendeckend. Bei immer stärkeren wirtschaftlichen Zwängen in den Kliniken wirkt sich dies negativ auf das Meldeverhalten an die Deutsche Stiftung für Organspende (DSO) aus. Hier muss die Aufwandsentschädigung auf ein kostendeckendes Niveau angehoben werden. Dies soll regelmäßig durch die DSO überprüft und sichergestellt werden. Bundesweit soll nach bayerischem Vorbild an großen Kliniken ein Arzt als Transplantationsbeauftragter freigestellt werden. Dabei soll der Schlüssel mindestens 0,1 Stellen pro 10 Intensivbetten sein. Er muss Hilfspersonal zur Verfügung gestellt bekommen und fungiert für umliegende, kleinere Krankenhäuser als Ansprechpartner. Seine Arbeit soll zur Qualitätssicherung durch die DSO wissenschaftlich begleitet werden. Hierfür sind der DSO entsprechende Bundesmittel zur Verfügung zu stellen. Wir sprechen uns für die Einführung des im Transplantationsgesetz beschlossenen Registers über die Entscheidung für oder gegen die Organspende aus. Die hier hinterlegte Entscheidung soll kostenlos geändert werden können; bei den kommunalen Behörden und im Internet über den E-Personalausweis. Der Inhalt der Entscheidung ist unter Gewährleistung einer umfassenden IT-Sicherheitsstruktur zu speichern und vor Zugriff und Veränderung durch unbefugte Dritte zu schützen. Gültig ist immer die zuletzt abgegebene Willenserklärung – schriftlich oder im Register eingetragen. Für die Auslegung der Mitteilung durch die Behörde ist auf den wahren Willen des Betroffenen und nicht auf den Wortlaut der Mitteilung abzustellen. Hierzu ist im Zweifel der wahre Wille des Betroffenen zu erforschen. Die Daten dürfen erst nach der ärztlichen Feststellung des Hirntodes abgerufen und verarbeitet werden. Sie sind nach Erreichen oder Entfallen des Zwecks sofort zu löschen, sofern nicht mehr die Möglichkeit einer weiteren Organspende besteht. Zur Information der Bürger soll die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auch in den neuen Medien ausführlich über Organspende informieren. Zudem soll in allen Schulformen in den Jahrgangslehrplan der 9. Klasse eine Einheit über Organspende eingefügt werden. Diese muss rein sachlich und nicht wertend gestaltet werden und darf nicht durch eine Person mit mit kirchlicher Lehrerlaubnis durchgeführt werden.
Auch die Forschung kann einen wichtigen Beitrag zur Verringerung des Mangels an Transplantationsorganen leisten. Bestrebungen hierzu im Bereich Tissue Engineering und Xenotransplantation befürworten wir ausdrücklich. Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende soll wie folgt geregelt werden:
„Modifizierte Entscheidungslösung“
Die Jungen Liberalen sprechen sich für die modifizierte Entscheidungslösung aus. Die modifizierte Entscheidungslösung sieht vor, dass jeder voll geschäftsfähige deutsche Staatsangehörige nach der Vollendung seines 18. Lebensjahres von der zuständigen Behörde um eine Auskunft hinsichtlich der Bereitschaft zur Organspende erbeten wird. Sollte innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr keine Auskunft an die zuständige Behörde erfolgen, ist von einer Bereitschaft zur Organspende auszugehen. Die Jahresfrist zur Auskunftserteilung beginnt ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Auskunftsanfrage. Falls keine Auskunft erteilt wird und damit die implizite Zustimmung zur Organspende gegeben wird, ist die zuständige Behörde dazu verpflichtet, den Bürger über seine Zustimmung und mögliche Widerspruchsmöglichkeiten in Kenntnis zu setzen. Unabhängig von der Entscheidung nach der Vollendung des 18.Lebensjahres sollen Minderjährige nach Vollendung ihres 14.Lebensjahres die Möglichkeit besitzen, sich, von sich aus, positiv zu einer Organspende zu äußern. Sämtliche Anfragen, Informationen und Formulare müssen den Betroffenen in leichter Sprache zu Verfügung gestellt werden. Sollte aufgrund der Einwilligungsfiktion von einer Bereitschaft zur Organspende ausgegangen werden, so ist auch diese Entscheidung jederzeit durch formlose Mitteilung an die zuständige Behörde widerrufbar.
Sollte die Explantation im Krankenhaus des Todeszeitpunkts aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, soll es ein Konzept zum Transport des Spenders in ein geeignetes Krankenhaus geben.
Verstirbt ein EU-Bürger in einem anderen Mitgliedsstaat, gilt, unabhängig von der nationalen Organspenderegelung, dass zur Organentnahme eine ausdrückliche Zustimmung vorliegen muss.
Gültigkeit: 5 Jahre / Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde vom 106. LaKo in Schweinfurt um weitere 5 Jahre verlängert.
Antragsteller: LAK Gesundheit, BV Oberbayern, BV Schwaben, BV Niederbayern