Psychisch Kranken wirksam helfen!

Die Jungen Liberalen Bayern kritisieren den Beschluss des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfegesetzes (BayPsychKHG) und fordern dabei einige Verbesserungen. Wir begrüßen, dass einige Kritikpunkte, so die polizeiliche Unterbringungsdatei, aus dem Gesetzesentwurf entfernt wurden. Allerdings wollen wir nachhaltig Hilfestellung für ein selbstbestimmtes Leben der Betroffenen ermöglichen, wozu weitere Änderungen notwendig sind: Dabei muss der Fokus auf langfristiger Hilfestellung liegen. Dies beinhaltet auch ein möglichst hohes Angebot an ambulanter vor stationärer Versorgung.

Konkret bedeutet das für uns:

1. Keine Speicherung von Daten

Außerhalb des Bereichs von Strafverfolgung fordern wir, keinerlei Datenerhebung bei der Polizei vorzunehmen. Die Versorgung Kranker und die Informationssammlung des Staates dürfen nichts miteinander zu tun haben.

2. Kinder und Jugendliche mit Augenmaß behandeln

Im Falle von Kindern und Jugendlichen soll eine zivilrechtliche Unterbringung immer vor einer Unterbringung nach dem BayPsychKHG stehen. Dies soll im Gesetzestext festgehalten sein.

3. Krisenintervention beginnt mit der Aufnahme

Im BayPsychKHG soll eine automatisierte Möglichkeit der Krisenintervention nach der Unterbringung eines Patienten angeboten werden. Grundsätzlich soll die beschützende Unterbringung immer Ultima Ratio bleiben. Bevor es dazu kommt, soll auch die vorläufige polizeiliche Festnahme im Rahmen der Gefahrenabwehr mit anschließender amtsärztlicher Begutachtung geprüft werden. Dies verhindert richterlich angeordnete Zwangsaufenthalte in psychiatrischen Kliniken von bis zu sechs Wochen. Als Grundlage für solche Zwangsaufenthalte soll der Verlust derSelbstbestimmungsfähigkeit obligat als Kriterium eingeführt werden.

4. Am Ende entscheidet der Patient

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eines jeden Patienten soll unangetastet bleiben. Dabei fordern wir auch Auskünfte gegenüber staatlichen Behörden außerhalb der geltenden Gesetze zu unterlassen. Inwiefern derArbeitgeber unterrichtet wird, soll mit dem Patienten aktiv besprochen werden.

5. Die Behandlung endet nicht mit der Entlassung

Psychische Erkrankungen verlaufen im Großteil der Fälle chronisch und führen zu akuten Ausnahmezuständen. Zur Vermeidung ist eine ambulante psychotherapeutische Weiterbehandlung unablässig. Um diese zu gewährleisten,fordern wir in dringenden Fällen eine direkte Absprache mit niedergelassenen Psychotherapeuten zu erlauben und offensiv zu betreiben.  

6. Krisendienst intensivieren

Nach jeder Unterbringung soll ein Krisendienst hinzugezogen werden. Mit Einwilligung des Patienten und noch während des Aufenthaltes soll dieser, gemeinsam mit dem Patienten und seinen Angehörigen, eine Lösung für die Zeit nach der Akutbehandlung erarbeiten. Diese Aufgabe soll von den Bezirken getragen werden.

7. Beschwerden ernst nehmen

Um Fälle wie von Gustl Mollath zu verhindern, fordern wir eine Beschwerdestelle, bei der auf Missstände in Psychiatrien selbst bzw. im Rahmen der Unterbringung hingewiesen werden kann. Ein Qualitätsmanagement derPsychiatrien soll diesbezüglich in das Gesetz aufgenommen werden.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragssteller: BV Unterfranken


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