Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Pflicht für uniformierte Bayrische Polizisten, im Außendienst eine sog. Bodycam zu tragen, die die Handlungen der Polizei aufzeichnet. Zivilstreifen sollen ebenfalls eine solche Bodycams tragen, sofern dadurch ihre Arbeit nicht erheblich erschwert wird. Die Bodycams sollen nur bei Einsetzen eingeschaltet werden und nur bei angezeigten Tatbeständen ausgewerted werden.
Die Daten der Bodycams sollen als Beweismittel in Disziplinarmaßnahmen- oder Strafverfahren herangezogen werden können, in die der Träger der Bodycam verwickelt wurde. Aus Datenschutzgründen sind die Daten spätestens nach 2 Monaten zu löschen, sollte eine Notwendigkeit der Auswertung der Daten nicht ersichtlich sein.
Bodycams dürfen nicht als Mittel zur flächendeckenden Videoüberwachung dienen. Die Daten der Kameras müssen durch versiegelte Gehäuse vor Missbrauch geschützt werden, und dürfen nicht anlasslos oder aus präventiven Gründen und ohne richterliche Anordnung verwendet werden. Zudem sollen alle Daten auf dezentralen und auf nicht vernetzten und verschlüsselten Speichermedien vorgehalten werden.
Gültigkeit: 5 Jahre
Antragsteller: Bezirksverband Oberfranken