Die Jungen Liberalen Bayern fordern eine Reform des Gaststättenrechtes. Wir wollen die Erteilung von Schankgenehmigungen unbürokratischer gestalten und insbesondere im Bereich der einmaligen/kurzfristigen Genehmigung (Veranstaltungen von Vereinen oÄ.) vereinfachen.
Durch stichprobenartige Kontrollen des zuständigen Gesundheits- oder Ordnungsamtes können Geeignetheit, die Einhaltung rechtlicher Vorschriften, Qualität und Hygienekontrolliert werden. Wenn der Gastronom unter Alkoholsucht leidet, unerfahrene, leichtsinnige oder willensschwache Personen ausbeutet, dem Alkoholmissbrauch, verbotenem Glücksspiel, der Hehlerei oder der Unsittlichkeit Vorschub leistet oder die Vorschriften des Gesundheits- oder Lebensmittelrechts oder des Arbeits- oder Jugendschutzes nicht einhält, soll auch künftig der Ausschank unterbunden werden können.
Gültigkeit: 5 Jahre