Schnelle Hilfe vor Ort – Sonderrechte für Bereitschaftsdienste

Die ehrenamtliche Unterstützung in Krisensituationen von regionaler oder nationaler Tragweite ist von essentieller Bedeutung.
Dabei ist uns Jungen Liberalen Bayern wichtig, dass die Angehörigen ehrenamtlicher Bereitschaftsdienste möglichst schnell am Einsatzort sind. Zu diesen gehören alle bereitschaftsdienstlichen Hilfsstrukturen ähnlich dem Deutschen Roten Kreuz.

Deshalb fordern wir:

  1. Sonder- und Wegerechte im Sinne von § 35 StVO für die Angehörigen ehrenamtlicher Bereitschaftsdienste, wie z.B. First Responder in ländlichen Räumen. Diese Rechte sollen an die rechtlichen Möglichkeiten der Feuerwehr angelehnt sein. Sonder- und Wegerechte müssen bei Alarmierung über die Leitstelle disponiert werden.
  2. Es Ärzten im Bereitschaftsdienst zu ermöglichen, dass sie mit ihrem privaten Pkw während eines (Not)Einsatzes ein Blaulicht mit Signalton verwenden können.

Gültigkeit: 5 Jahre

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