Zur Verbesserung von Unterrichtsqualität und Lehrerleistung sollen flächendeckend zwei mal jährlich in der Mitte des Halbjahres anonyme Schülerevaluationen zur Bewertung des Unterrichts und der Lehrkräfte verpflichtend durchgeüehrt werden. Ziel dabei ist es, die Schüler in den Bewertungsprozess von Lehrkräften einzubinden. Angedacht ist dabei eine Durchführung dieser Maßnahme ab der 5. Jahrgangsstufe. Hierfür müssen jahrgangsspezifische Bewertungssysteme und -kriterien verwendet werden. Diese Evaluation soll in Form einer schriftlichen Bafragung neben fachlichen auch didaktische und pädagogische Kompetenzen abfragen. Im Rahmen dieser Evaluation sollen dem Lehrer diese Ergebnisse zur Verfügung gestellt werden, um seine Lehrerleistung verbessern zu können. Gleichzeitig fließt die Auswertung in die Beurteilung und die damit verbundene Gratifikation ein. Um die Anonymität und Objektivität sicherzustellen, ist die Evaluation von einer Lehrkraft durchzuführen, die nicht weiter mit der Klasse betraut ist.
Gültigkeit: 10 Jahre
Der Antrag wurde ursprünglich beim 80. Landeskongress und seine Gültigkeit beim 103. Landeskongress am 01.Mai 2022 um weitere 10 Jahre verlängert.
Antragsteller: JuLis Oberpfalz, LAK Bildung