Die Jungen Liberalen Bayern sehen in Schiedsgerichten ein probates Mittel zweier Parteien, sich in einem Rechtsstreit zu einigen. Auch auf internationaler Ebene können Unternehmen und Staaten von den Vorteilen von Schiedsgerichten wesentlich profitieren. Dadurch, dass beide Streitparteien im Rahmen eines Schiedsgerichts jeweils einen Richter ernennen, welche dann gemeinsam einen dritten Richter ernennen, wird die nötige Unabhängigkeit gesichtet. Zudem können durch Schiedsgerichte Streitigkeiten ohne Bemuhung der teilweise langwierigen und teuren ordentlichen Gerichtsbarkeit entschieden werden. Letztlich ist auch die besondere Sachkenntnis, nach der Richter ernannt werden konnen, ein nennenswerter Vorteil dieser Moglichkeit zur Streitbeilegung. Daher fordern wir:
- Die Einrichtung von Schiedsgerichten auf internationaler Ebene im Rahmen des Investitionsschutzes in Freihandelsabkommen ist sicherzustellen.
- Die Bundesregierung und die EU-Kommission sind aufgefordert, sich für klar definierte Formulierungen der Richtlinien, nach denen geurteilt wird, einzusetzen, damit eine missbräuchliche Auslegung der Regeln des Investitionsschutzes verhindert wird.
- Bei Verfahren vor Schiedsgerichten muss ein Mindestmaß an Transparenz gesichert werden, indem der Gegenstand der Klage und die geforderten Summen im Moment der Klageerhebung öffentlich gemacht werden, ebenso wie die schlussendlich beschlossenen Summen und die Abschnitte des Freihandelsabkommens, die ihnen zugrunde liegen.
Gültigkeit: 10 Jahre
Antragsteller: Björn Birkenhauer, Sabrina Böcking, Julia Ewerdwalbesloh, Maximilian Gawlik, Lukas Köhler, Stephan Strzondala