Stop Smoking, start vaping
Mit dem im März 2021 vom Bundeskabinett gebilligten Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) sollen zahlreiche Modalitäten der bisherigen Besteuerungspraxis von Tabakwaren und vergleichbaren nikotinhaltigen Produkten geändert werden. Unter anderem wird der Anwendungsbereich der Tabaksteuer auf nikotinhaltige Flüssigkeiten ausgeweitet, welche vornehmlich als sogenannte Liquids in E-Zigaretten zum Einsatz kommen. Hintergrund der geplanten Reform ist laut Bundesfinanzministerium die Änderung von Konsumgewohnheiten und der damit einhergehende Rückgang des Absatzes herkömmlicher Tabakwaren. Anhand dieser Aussage entsteht der Eindruck, dass die E-Zigaretten-Branche, die eine Alternative zur Zigarette anbietet, deutlich geschwächt werden soll, um die Staatskasse wieder mit Steuern aus dem Verkauf regulärer Tabakwaren zu füllen – oder zumindest, dass alleiniger Grund zur Erhebung der Steuer die Aufbesserung der Staatsfinanzen ist und dabei keinerlei Rücksicht auf die gesundheitlichen Folgen des jeweiligen Verhaltens bei der Bemessung der Steuer in Erwägung gezogen werden.
Die Jungen Liberalen Bayern fordern daher:
- die Ablehnung des TabStMoG im Hinblick auf nikotinhaltige Flüssigkeiten zur Verwendung in E-Zigaretten
oder
- eine Anpassung der Tarifhöhe, sodass im Ergebnis die E-Zigarette die günstigere Alternative zur Zigarette bleibt
Diese Forderung steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Abschaffung der Tabaksteuer, zu der sich die Jungen Liberalen Bayern bekennen.
Gültigkeit: 5 Jahre
Antragsteller: JuLis Schwaben