Die Laufbahn von Juristinnen und Juristen in der Allgemeinen Inneren Verwaltung (AIV) sieht einen Wechsel zwischen Ministerium, Regierungen, LRAs und Verwaltungsgerichten vor.
Wir sind der Meinung, dass ein Wechsel zwischen der Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verwaltung im engeren Sinne max. zweimal möglich sein soll.
So können Dienstherr und die Betroffenen sich vom jeweiligen Berufsfeld und der Eignung ein Bild machen, längerfristig ist damit aber eine Trennung zwischen Exekutive und Judikative auch endlich personell gegeben.
Antragssteller: Felix Meyer
Gültigkeit: 5 Jahre