- Wissen was drin ist! Ja zu anonymen Drogentests, zur Bestimmung der Reinheit von Drogen
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Beschluss
- Präambel
Jedes Jahr geschehen viele Unfälle durch Überdosierung, Verunreinigung und Streckung bei dem Konsum von Drogen. Es besteht zudem ein zusätzliches, unkalkulierbares Risiko auf diesem unübersichtlichen Markt, durch die rasante Entwicklung von neuen Drogen und die Verwechslungsgefahr bei verschiedenen Substanzen (z.B. „Crystal Meth“ und Amphetaminen). Natürlich besteht immer ein unkalkulierbares Risiko bei dem Konsum von Drogen. Dennoch sehen die Jungen Liberalen Bayern Handlungsbedarf, um den oben genannten Risiken Herr zu werden. Deshalb fordern wir:
Die Legalisierung von sog. „Drug- Checking-Labs“. In solchen Laboren können Konsumenten anonym die Identität, Reinheit und den Gehalt von Drogen testen lassen.
- 1. Anonymität
Die Mitarbeiter eines „Drug-Checking-Labors“ unterliegen einer absoluten Schweigepflicht. Daten aus der Untersuchung dürfen nicht zur strafrechtlichen Verfolgung verwendet werden. Lediglich Daten über die jeweilige Substanz dürfen zu statistischen und wissenschaftlichen Zwecken herangezogen bzw. gespeichert werden.
- 2. Betreiber
Betreiber von „Drug-Checking-Labs“ müssen eine sog. „Drug-Checking-Zertifizierung“ erhalten, um den Betrieb aufnehmen zu dürfen. Diese Regelung gilt nicht für Apotheken.
- 3. „Drug-Checking-Zertifizierung“
Eine „Drug-Checking-Zertifizierung“ wird nur nach Überprüfung vom örtlichen Gesundheitsamt vergeben, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:
a) Die Anonymität muss gewährleistet werden.
b) Nachweis, dass kein Handel oder Weiterverkauf von Proben betrieben wird.
c) Betreiber müssen neben den Untersuchungen, auch Aufklärung- und Suchtberatung durch speziell geschulte Sozialarbeiter anbieten.
- 4. Haftung
Das „Drug-Checking-Lab“ haftet in keinerlei Hinsicht für Kurz- und Langzeitfolgen, bei dem Konsum nach der Untersuchung.
- 5. Besitz, Kosten, Ergebnis
Das Labor kann für den Besitz der Drogenproben nicht strafrechtrechtlich verfolgt werden. Um Strafverfolgung unmittelbar vor den „Drug-Checking-Lab“ zu verhindern, soll die örtliche Polizei – ähnlich wie bei „Fixerbuden“ – auf Verfolgung in Laboren verzichten. Die Kosten für das „Drug-Checking“ sollen ohne Inanspruchnahme von Steuergeldern bestritten werden.
Gültigkeit: unbegrenzt
Antragsteller: BV Schwaben