Zensur trotz Rundfunkbeitrags? – ÖRR-Uploads sind keine Verbrechen!

Aktuell sind Videoportale verpflichtet, Aufzeichnungen von öffentlich-rechtlichen Film- und Fernsehproduktionen zu löschen. Diese werden jedoch über die Rundfunkbeiträge der Bürgerinnen und Bürger finanziert, weswegen wir überzeugt sind, dass sie auch später noch kostenfrei auf Videoportalen (wie z.B. YouTube) abrufbar sein sollten. Vor diesem
Hintergrund ist es notwendig, die gesetzlichen Regelungen anzupassen und das Hochladen von öffentlich-rechtlichen Produktionen auf den deutschen Seiten der Videoportale zu erlauben, sofern keine Werbung geschaltet wird – dies würde die Verwaltung der Portale vereinfachen und den Nutzen des Rundfunkbeitrags nachhaltig erhöhen. Es muss
sichergestellt sein, dass das Bestehen des Urheberrechts durch die werbefreien Angebote nicht gefährdet wird. Das bestehende Urheberrecht muss dementsprechend angepasst werden. Die Freigabe soll auf deutsche IP-Adressen beschränkt bleiben, wie es beispielsweise mit der ARD-Mediathek auch gehandhabt wird. Die dadurch überflüssigen eigenen Mediatheken der Öffentlich-rechtlichen wollen wir abschaffen, um Kosten zu sparen.

Antragssteller: JuLis Schwaben

Gültigkeit: 5 Jahre

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