Zurück in Zukunft: Bürgergeld reformieren

Mit der Bürgergeldreform kam es zu einigen Neuerungen und Bürgergeldempfänger erhalten nun deutlich mehr Unterstützung vom Staat. Das System und unser Arbeitsmarkt drohen dadurch jedoch in eine Schieflage zu geraten und das Leistungsprinzip ist
gefährdet. Dieser Schieflage wollen wir entschieden entgegentreten.

Wir fordern eine Reform des Bürgergeldes und sind der Meinung, dass Arbeit sich wieder lohnen muss. Die Regelsätze für Bürgergeld müssen sich an den tatsächlichen Lebensrealitäten der deutschen Bevölkerung orientieren, ein Lohnabstand
vom Bürgergeldregelsatz zum durchschnittlichen Monatsverdienst bei Mindestlohn in Höhe von mindestens 20% abzüglich der durchschn. Wohnkosten muss daher dauerhaft gewährleistet sein. Jegliche Konstellationen, in denen Bürgergeldempfängern mehr
Leistungen zustehen als Arbeitern im Niedriglohnsektor sind dementsprechend zu korrigieren.
Die Erhöhung des Bürgergeldes, die Erhöhung des Mindestlohnes und die Erhöhung
der Steuerfreibeträge sollen in gleichem Umfang jährlich an die Inflationsrate angepasst werden.
Mietobergrenzen sind konsequent umzusetzen. Wer in der Stadt keine Wohnung zur örtlichen Mietobergrenze findet, muss sich eine Wohnung in der Peripherie suchen. Hierzu ist es jedoch wichtig, auch den sozialen Wohnbau weiter zu fokussieren.
Nebenkosten sind in den Regelsatz durch Durchschnittswerte zu integrieren, eine pauschale Kostenübernahme lehnen wir ab. Wohnungen mit zugehörigem Stell- oder Garagenplatz sind ebenfalls abzulehnen, sofern kein Kfz vorhanden ist.
Die gemeinsame Veranlagung der Bürgergeldempfänger soll weiterhin möglich sein, Kürzungen bei Bedarfsgemeinschaften lehnen wir jedoch ab. Die Anmeldung der Bedarfsgemeinschaft soll unbürokratisch erfolgen.
Der “Regelsatz Verkehr” ist durch ein Deutschlandticket zu ersetzen.
Eine pauschale Auszahlung eines Weiterbildungsgeldes oder Bü rgergeldbonus lehnen wir ab. Vielmehr sollen mit dem Empfänger konkrete Maßnahmen getroffen werden, die den Betroffenen langfristig dabei unterstützen, zurück ins Arbeitsleben zu finden.
Sämtliche dabei anfallende Bildungsaufwände sind zu übernehmen.
Die Beträge für Alkohol und Tabak sind aus dem Regelsatz Nahrung und Getränke zu streichen.
Sanktionen bis 30% sollen bei Härtefällen weiterhin möglich sein.
Eine Erhöhung des Bürgergelds über die Höhe der Erhöhung des Mindestlohns in % p.a. lehnen wir grundsätzlich ab. Hierdurch soll die Wahrung des Lohnabstandsgebots auch langfristig gesichert werden.

Antragssteller: LAK Gesellschaft, Geld & Leistung; BV Unterfranken

Gültigkeit: 5 Jahre

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